In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für Gewerbeimmobilienverwalter und Immobilienmakler sind bei Ausübung der versicherten Tätigkeit auch gesetzliche Haftpflichtansprüche aus der Verletzung von Geheimhaltungspflichten, aus dem Umgang mit personenbezogenen Daten sowie wegen Diskriminierung mitversichert.
Mitversichert sind bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit auch gesetzliche Haftpflichtansprüche:
- aus der Verletzung von Geheimhaltungsverpflichtungen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund von haupt- oder nebenvertraglichen Abreden entstanden sind, sofern der Versicherungsnehmer seine Angestellten und Mitarbeiter von den bestehenden Geheimhaltungspflichten schriftlich informiert und diese ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet hat;
- aus der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Sinne der geltenden Datenschutzvorschriften;
- wegen eines Diskriminierungstatbestandes oder wegen der Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung, insbesondere nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Teil 2 Besondere Versicherungsbedingungen
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Was bedeutet das konkret?
Neben der klassischen Betriebshaftpflicht sind für Gewerbeimmobilienverwalter und Immobilienmakler auch bestimmte Haftpflichtansprüche aus dem beruflichen Alltag mitversichert. Dazu zählen Ansprüche im Zusammenhang mit der Verletzung von Geheimhaltungspflichten, dem Umgang mit personenbezogenen Daten und Fällen von Diskriminierung. Bei den Geheimhaltungspflichten gilt der Schutz nur, wenn Angestellte und Mitarbeiter zuvor schriftlich informiert und selbst zur Geheimhaltung verpflichtet wurden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der oben genannte Bedingungstext.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche aus der Verletzung von Geheimhaltungspflichten mitversichert?
Ja. Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus der Verletzung von Geheimhaltungsverpflichtungen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund von haupt- oder nebenvertraglichen Abreden entstanden sind.
Welche Voraussetzung gilt für den Schutz bei Geheimhaltungspflichten?
Der Versicherungsnehmer muss seine Angestellten und Mitarbeiter über die bestehenden Geheimhaltungspflichten schriftlich informiert und diese ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet haben.
Ist der Umgang mit personenbezogenen Daten abgesichert?
Ja. Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Sinne der geltenden Datenschutzvorschriften.
Besteht Schutz bei Diskriminierungsvorwürfen?
Ja. Mitversichert sind Ansprüche wegen eines Diskriminierungstatbestandes oder wegen der Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung, insbesondere nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Für wen gelten diese Bestimmungen?
Sie gelten im Tarif für Gewerbeimmobilienverwalter und Immobilienmakler bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit.