Die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse deckt für Gewerbeimmobilienverwalter und Immobilienmakler die gesetzliche Haftpflicht aus der Makler- und Verwaltertätigkeit ab. Erfahren Sie, welche Aufgaben rund um Vermittlung, Finanzierung und Gewerbeimmobilien-Verwaltung versichert sind und welche Tätigkeiten ausdrücklich nicht unter den Versicherungsschutz fallen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht:
- aus der Tätigkeit als Haus-, Grundstücks- und Hypothekenmakler sowie aus der damit im Zusammenhang stehenden Vermittlung von Finanzierungen, sofern es sich nicht um eine nach § 34i GewO erlaubnispflichtige Tätigkeit oder um ein Kapitalanlageprodukt handelt;
- aus der gewerblichen Verwaltung von Gewerbeimmobilien, Geschäftseinheiten und Grundstücken.
Nicht versichert sind:
- Tätigkeiten als Unternehmen im Sinne von §§ 1 oder 2 KWG,
- Tätigkeiten als REIT, Kapitalverwaltungsgesellschaft oder extern verwaltete Investmentgesellschaft,
- ausgelagerte Tätigkeiten nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
Vom Versicherungsschutz nicht umfasst sind Tätigkeiten, die einer Pflichtversicherung unterliegen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift für die typischen Aufgaben eines Immobilienmaklers und eines Gewerbeimmobilienverwalters – also für das Vermitteln von Immobilien und Finanzierungen sowie für die gewerbliche Verwaltung von Gewerbeimmobilien, Geschäftseinheiten und Grundstücken. Bestimmte finanz- und kapitalanlagebezogene Geschäfte sowie Tätigkeiten mit eigener Pflichtversicherung sind bewusst ausgenommen. So wird deutlich, welche beruflichen Aufgaben abgesichert sind und welche außerhalb des Deckungsumfangs liegen.
Häufige Fragen
Welche Maklertätigkeiten sind versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als Haus-, Grundstücks- und Hypothekenmakler sowie aus der damit im Zusammenhang stehenden Vermittlung von Finanzierungen – sofern es sich nicht um eine nach § 34i GewO erlaubnispflichtige Tätigkeit oder um ein Kapitalanlageprodukt handelt.
Ist die Verwaltung von Gewerbeimmobilien mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der gewerblichen Verwaltung von Gewerbeimmobilien, Geschäftseinheiten und Grundstücken.
Welche Tätigkeiten sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Tätigkeiten als Unternehmen im Sinne von §§ 1 oder 2 KWG, als REIT, Kapitalverwaltungsgesellschaft, extern verwaltete Investmentgesellschaft sowie ausgelagerte Tätigkeiten nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
Sind Tätigkeiten mit Pflichtversicherung eingeschlossen?
Nein. Vom Versicherungsschutz nicht umfasst sind Tätigkeiten, die einer Pflichtversicherung unterliegen.