In der Vereinshaftpflicht der Haftpflichtkasse sorgt die salvatorische Klausel dafür, dass der Vertrag insgesamt gültig bleibt, selbst wenn einzelne Bestimmungen oder Teile davon unwirksam sein sollten. Was das für den Bestand der übrigen Regelungen bedeutet, erfährst du hier.
Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse findet im Tarif "Vereinshaftpflicht" hinsichtlich der salvatorischen Klausel Folgendes Anwendung:
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen oder von Teilen einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages bzw. der übrigen Vertragsbestimmungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Sollte ein einzelner Punkt im Vertrag oder ein Teil davon rechtlich nicht wirksam sein, bleibt der restliche Vertrag davon unberührt. Die übrigen Regelungen und Vertragsbestimmungen behalten also weiterhin ihre Gültigkeit.
Häufige Fragen
Was ist eine salvatorische Klausel in der Vereinshaftpflicht?
Sie legt fest, dass die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen oder von Teilen einzelner Vertragsbestimmungen nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages bzw. der übrigen Vertragsbestimmungen berührt.
Wird der gesamte Vertrag ungültig, wenn eine Bestimmung unwirksam ist?
Nein. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages.
Für welchen Tarif gilt diese Klausel?
Sie findet im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif "Vereinshaftpflicht" Anwendung.
Gilt die Klausel auch bei nur teilweise unwirksamen Bestimmungen?
Ja. Auch die Unwirksamkeit von Teilen einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.