In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse prüft der Versicherer die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab und stellt Sie von berechtigten Verpflichtungen frei. Erfahren Sie, wann Ansprüche berechtigt sind, wie die Prozessführung und die Kosten einer Strafverteidigung geregelt sind und welche Rechte der Versicherer bei Rentenzahlungen ausübt.
Umfang des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz umfasst:
- die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche,
- die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.
Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist die Schadenersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Vollmacht und Prozessführung:
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadenersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer zur Prozessführung bevollmächtigt. Er führt den Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers auf seine Kosten.
Kosten der Strafverteidigung:
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Rechte bei Rentenzahlungen:
Erlangt der Versicherungsnehmer oder ein Mitversicherter das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der Versicherer zur Ausübung dieses Rechts bevollmächtigt.
Was bedeutet das konkret?
Die Betriebshaftpflichtversicherung springt in zwei Richtungen ein: Sie wehrt Ansprüche ab, die aus Sicht des Versicherers unberechtigt sind, und übernimmt die Zahlung, wenn Ansprüche berechtigt sind. Der Versicherer kann dabei im Namen des Versicherungsnehmers handeln, einen Prozess führen und – bei entsprechendem Wunsch oder Genehmigung – auch die Kosten eines Strafverteidigers tragen. Wichtig ist, dass Anerkenntnisse und Vergleiche in der Regel mit dem Versicherer abgestimmt sein sollten.
Häufige Fragen
Was leistet die Betriebshaftpflichtversicherung?
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.
Wann gilt eine Schadenersatzverpflichtung als berechtigt?
Berechtigt ist sie, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Binden eigenmächtige Anerkenntnisse oder Vergleiche den Versicherer?
Anerkenntnisse und Vergleiche, die ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen wurden, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Innerhalb welcher Frist erfolgt die Freistellung?
Ist die Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Wer trägt die Kosten eines Strafverteidigers?
Wird die Bestellung eines Verteidigers vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024