Die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse regelt, was geschieht, wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen – die Versicherung erlischt insoweit, und dem Versicherer steht der Beitrag bis zur Kenntnis vom Wegfall zu.
Wegfall versicherter Risiken:
Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken.
Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Fällt ein versichertes Risiko ganz und auf Dauer weg, endet der Versicherungsschutz für genau dieses Risiko. Der Versicherer darf den Beitrag behalten, der bis zu dem Zeitpunkt angefallen wäre, an dem er von dem Wegfall erfährt.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein versichertes Risiko wegfällt?
Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken.
Muss das Risiko vollständig wegfallen?
Ja, die Regelung greift, wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen.
Welcher Beitrag steht dem Versicherer zu?
Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Ab welchem Zeitpunkt endet der Beitragsanspruch?
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.