In der Vereinshaftpflicht der Haftpflichtkasse sind Leitungsschäden mitversichert: Der Schutz umfasst gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden an unter- und oberirdischen Leitungen samt Folgeschäden – und schließt zudem Tätigkeitsschäden an solchen Leitungen ein.
Eingeschlossene Leitungsschäden:
- Gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden an unter- und oberirdischen Leitungen einschließlich der sich daraus ergebenden Folgeschäden.
Tätigkeitsschäden:
- Abweichend von Ziff. 7.7 Abs. 1 – 3 AHB ist auch die gesetzliche Haftpflicht wegen Tätigkeitsschäden an solchen Leitungen eingeschlossen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Verursacht der versicherte Verein einen Schaden an einer Leitung – egal ob sie unter oder über der Erde verläuft –, greift der Versicherungsschutz. Erfasst sind dabei auch die Folgeschäden, die sich aus einem solchen Leitungsschaden ergeben. Darüber hinaus sind auch Schäden abgedeckt, die bei einer Tätigkeit an solchen Leitungen entstehen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Schäden an unterirdischen Leitungen mitversichert?
Ja. Eingeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Schäden an unter- und oberirdischen Leitungen.
Sind auch Folgeschäden von Leitungsschäden abgedeckt?
Ja. Der Einschluss umfasst auch die sich aus den Leitungsschäden ergebenden Folgeschäden.
Wie sind Tätigkeitsschäden an Leitungen geregelt?
Abweichend von Ziff. 7.7 Abs. 1 – 3 AHB ist auch die gesetzliche Haftpflicht wegen Tätigkeitsschäden an solchen Leitungen eingeschlossen.
In welchem Tarif gelten diese Regelungen?
Die Regelungen gelten im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif „Vereinshaftpflicht“.