Endet ein Vertrag der Vereinshaftpflicht der Haftpflichtkasse allein wegen des endgültigen und völligen Wegfalls des versicherten Risikos, bleibt der Versicherungsschutz im Umfang dieses Vertrages bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung bestehen – so ist die Nachhaftung geregelt.
Regelung zur Nachhaftung in der Vereinshaftpflicht:
Endet der Versicherungsvertrag allein aus Gründen des endgültigen und völligen Wegfalls des versicherten Risikos, so besteht Versicherungsschutz im Umfange dieses Vertrages bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung.
Was bedeutet das konkret?
Fällt das versicherte Risiko endgültig und vollständig weg und endet der Vertrag allein aus diesem Grund, wirkt der Schutz noch nach. Für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach dem Vertragsende gilt weiterhin der Versicherungsschutz im Umfang dieses Vertrages.
Häufige Fragen
Was ist die Nachhaftung in der Vereinshaftpflicht?
Sie bedeutet, dass nach Beendigung des Vertrages weiterhin Versicherungsschutz im Umfang dieses Vertrages besteht – und zwar bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz nach Vertragsende?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu fünf Jahre nach Vertragsbeendigung.
Unter welcher Voraussetzung greift die Nachhaftung?
Die Nachhaftung greift, wenn der Versicherungsvertrag allein aus Gründen des endgültigen und völligen Wegfalls des versicherten Risikos endet.
In welchem Umfang besteht der Schutz während der Nachhaftung?
Der Versicherungsschutz besteht im Umfange dieses Vertrages.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023