In der Vereinshaftpflicht der Haftpflichtkasse hängt die Jahresmaximierung von der gewählten Versicherungssumme ab: Bis zu bestimmten Grenzen entfällt sie ganz, darüber gelten die Summen zwei- oder einfach jahresmaximiert. Wir zeigen dir die genauen Stufen im Überblick.
Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif „Vereinshaftpflicht“ hinsichtlich der Jahresmaximierung Folgendes:
Regelungen zur Jahresmaximierung:
- Bis zu einer Versicherungssumme von 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und 100.000 EUR für Vermögensschäden gilt keine Jahresmaximierung.
- Bis zu einer Versicherungssumme von 10.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden gelten die Versicherungssummen 2-fach jahresmaximiert.
- Darüber hinaus gehende Summen sind einfach jahresmaximiert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Die Jahresmaximierung legt fest, wie oft die Versicherungssumme innerhalb eines Versicherungsjahres für Schäden zur Verfügung steht. In der Vereinshaftpflicht richtet sich das nach der Höhe der gewählten Versicherungssumme: In den niedrigeren Stufen steht die Summe ohne Begrenzung bereit, in den mittleren Stufen doppelt und in den höheren Stufen einfach pro Jahr.
Häufige Fragen
Wann gilt in der Vereinshaftpflicht keine Jahresmaximierung?
Bis zu einer Versicherungssumme von 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und 100.000 EUR für Vermögensschäden gilt keine Jahresmaximierung.
Wann gelten die Versicherungssummen 2-fach jahresmaximiert?
Bis zu einer Versicherungssumme von 10.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden gelten die Versicherungssummen 2-fach jahresmaximiert.
Was gilt für darüber hinausgehende Summen?
Darüber hinaus gehende Summen sind einfach jahresmaximiert.
Für welchen Tarif gelten diese Regelungen?
Sie gelten im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif „Vereinshaftpflicht“.