In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten für landwirtschaftliche Betriebe klar geregelte Versicherungssummen und Sublimits für das Betriebs- und Produkthaftpflichtrisiko. Erfahren Sie, wie die Summe je Versicherungsfall festgelegt wird und wann abweichende Sublimits greifen.
Versicherungssummen:
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach den Vertragsteilen A., B. und C. versicherte Schäden (Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko) beträgt:
- siehe Versicherungsschein
Sublimits:
Die vorgenannten Versicherungssummen gelten grundsätzlich als vereinbart, sofern und soweit in den Bestimmungen im Vertragsteil A., Ziff. 7 und Vertragsteil B. dieser BBR (Erweiterungen des Versicherungsschutzes) keine hiervon abweichenden, besonderen Versicherungssummen (Sublimits) genannt sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wie hoch die maximale Entschädigung je Versicherungsfall für Betriebs- und Produkthaftpflichtschäden ist, steht individuell in Ihrem Versicherungsschein. Diese Summe gilt grundsätzlich – es sei denn, für bestimmte erweiterte Leistungen sind in den Vertragsteilen A. (Ziff. 7) und B. gesonderte, abweichende Höchstbeträge (Sublimits) festgelegt.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Höhe der Versicherungssumme je Versicherungsfall?
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach den Vertragsteilen A., B. und C. versicherte Schäden steht im Versicherungsschein.
Für welche Risiken gilt die Versicherungssumme?
Sie gilt für das Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko, also für nach den Vertragsteilen A., B. und C. versicherte Schäden.
Was sind Sublimits?
Sublimits sind besondere, von der allgemeinen Versicherungssumme abweichende Versicherungssummen. Sie können in Vertragsteil A., Ziff. 7 und Vertragsteil B. dieser BBR (Erweiterungen des Versicherungsschutzes) genannt sein.
Wann gilt die allgemeine Versicherungssumme statt eines Sublimits?
Die vorgenannten Versicherungssummen gelten grundsätzlich als vereinbart, sofern und soweit in Vertragsteil A., Ziff. 7 und Vertragsteil B. dieser BBR keine hiervon abweichenden, besonderen Versicherungssummen (Sublimits) genannt sind.