In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für landwirtschaftliche Betriebe gilt bis zu 10.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 EUR für Vermögensschäden eine zweifache Jahresmaximierung – darüber hinaus greift die einfache Maximierung. Erfahren Sie zudem, wie Selbstbehalte und die Beitragsschuld geregelt sind.
Jahresmaximierung:
Bis zu einer Versicherungssumme von 10.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und 100.000 EUR für Vermögensschäden gilt eine zweifache Jahresmaximierung.
Darüber hinaus gehende Summen sind einfach jahresmaximiert.
Selbstbehalte:
- Bis zur Höhe eines vereinbarten Selbstbehaltes beteiligt sich der Versicherungsnehmer an der Schadenersatzleistung. Für die Abwehr unberechtigter Ansprüche wird Versicherungsschutz gewährt.
- Sind unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart, so gilt der höchste Selbstbehalt.
- Auf die besonderen Selbstbehalte in den Bestimmungen im Vertragsteil A., Ziff. 7, Vertragsteil B. und Vertragsteil C. dieser BBR (Erweiterungen des Versicherungsschutzes) wird besonders hingewiesen.
Beitrag:
Der Versicherungsnehmer ist der Haftpflichtkasse gegenüber alleiniger Beitragsschuldner.
Was bedeutet das konkret?
Die Jahresmaximierung legt fest, wie oft die vereinbarte Versicherungssumme innerhalb eines Versicherungsjahres insgesamt zur Verfügung steht. Für Beträge bis zu den genannten Grenzen steht die Summe pro Jahr doppelt bereit, für höhere Summen einfach. Der Selbstbehalt ist der Anteil, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst trägt; für den Beitrag ist allein der Versicherungsnehmer verantwortlich.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Summe gilt die zweifache Jahresmaximierung?
Die zweifache Jahresmaximierung gilt bis zu einer Versicherungssumme von 10.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 EUR für Vermögensschäden.
Was gilt für darüber hinausgehende Summen?
Darüber hinaus gehende Summen sind einfach jahresmaximiert.
Welcher Selbstbehalt gilt, wenn mehrere vereinbart wurden?
Sind unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart, so gilt der höchste Selbstbehalt.
Besteht Versicherungsschutz auch bei unberechtigten Ansprüchen?
Ja, für die Abwehr unberechtigter Ansprüche wird Versicherungsschutz gewährt. Bis zur Höhe eines vereinbarten Selbstbehaltes beteiligt sich der Versicherungsnehmer an der Schadenersatzleistung.
Wer ist Beitragsschuldner?
Der Versicherungsnehmer ist der Haftpflichtkasse gegenüber alleiniger Beitragsschuldner.