In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für landwirtschaftliche Betriebe ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts abgedeckt, die sich aus den im Versicherungsschein beschriebenen Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten des Betriebs ergibt – einschließlich Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers aus seinen sich aus der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein ergebenden Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten.
Dies gilt, soweit es sich handelt um:
- Personen- und Sachschäden einschließlich deren Folgeschäden
- Vermögensschäden nach Maßgabe des Vertragsteils A., Ziff. 7.14.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift für die gesetzlichen Haftpflichtansprüche, die sich aus dem Betrieb ergeben – also aus den Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten, die im Versicherungsschein beschrieben sind. Abgedeckt sind dabei Schäden an Personen und Sachen samt daraus entstehenden Folgeschäden sowie Vermögensschäden im dafür geregelten Umfang. Diese Zusammenfassung dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die Regelungen des Vertrags.
Häufige Fragen
Was deckt das allgemeine Betriebsrisiko ab?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers aus seinen sich aus der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein ergebenden Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten.
Welche Schäden sind konkret erfasst?
Erfasst sind Personen- und Sachschäden einschließlich deren Folgeschäden sowie Vermögensschäden nach Maßgabe des Vertragsteils A., Ziff. 7.14.
Woraus ergibt sich der Umfang des versicherten Risikos?
Der Umfang ergibt sich aus der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein, also aus den dort genannten Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten.
Sind Vermögensschäden ohne Einschränkung mitversichert?
Vermögensschäden sind nach Maßgabe des Vertragsteils A., Ziff. 7.14. mitversichert.