Wer als landwirtschaftlicher Betrieb externe Firmen oder Subunternehmen beauftragt, findet in der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse klare Regelungen: Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unternehmen und Kraftfuhrunternehmen – nicht jedoch deren eigene persönliche Haftpflicht.
Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse, Tarif Landwirtschaftliche Betriebe, gelten hinsichtlich der Beauftragung externer Unternehmen bzw. Subunternehmen folgende Regelungen:
Mitversichert ist:
- die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unternehmen / Subunternehmen, auch Kraftfuhrunternehmen.
Nicht versichert ist:
- die persönliche gesetzliche Haftpflicht der fremden Unternehmen / Subunternehmen / Kraftfuhrunternehmen und ihrer Betriebsangehörigen.
Was bedeutet das konkret?
Beauftragt Ihr landwirtschaftlicher Betrieb eine externe Firma oder ein Subunternehmen, ist Ihre eigene gesetzliche Haftpflicht als Auftraggeber über die Betriebshaftpflicht abgesichert. Die beauftragten Firmen und ihre Mitarbeiter müssen jedoch selbst für ihre persönliche Haftpflicht sorgen – diese wird über Ihren Vertrag nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Ist die Beauftragung von Subunternehmen mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung fremder Unternehmen / Subunternehmen, auch Kraftfuhrunternehmen.
Sind die beauftragten Firmen selbst über meinen Vertrag versichert?
Nein. Die persönliche gesetzliche Haftpflicht der fremden Unternehmen / Subunternehmen / Kraftfuhrunternehmen und ihrer Betriebsangehörigen ist nicht versichert.
Gilt der Schutz auch für Kraftfuhrunternehmen?
Ja, die Beauftragung von Kraftfuhrunternehmen ist ausdrücklich in die mitversicherte gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers eingeschlossen.
Sind die Mitarbeiter der Subunternehmen über meinen Vertrag abgesichert?
Nein. Die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Betriebsangehörigen der beauftragten Unternehmen ist nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023