Wer mit seinem landwirtschaftlichen Betrieb an Arbeits-, Liefergemeinschaften oder Konsortien teilnimmt, sollte die Regelung der Haftpflichtkasse in der Betriebshaftpflichtversicherung kennen: Bestimmte Ansprüche der Partner untereinander sowie gegen die Partner sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Regelung bei Teilnahme an Arbeits-, Liefergemeinschaften oder Konsortien:
Bei der Teilnahme an Arbeits- / Liefergemeinschaften und Konsortien sind – unbeschadet der sonstigen Vertragsbedingungen (insbesondere der Versicherungssummen) – folgende Ansprüche ausgeschlossen:
- Ansprüche der Partner der Arbeits- / Liefergemeinschaft / des Konsortiums untereinander
- Ansprüche gegen die Partner und umgekehrt
Dieser Ausschluss gilt wegen solcher Schäden, die ein Partner oder die Arbeits- / Liefergemeinschaft / das Konsortium unmittelbar erlitten haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Nimmt Ihr landwirtschaftlicher Betrieb an einer Arbeits- oder Liefergemeinschaft oder an einem Konsortium teil, greift der Versicherungsschutz nicht für Schäden, die die beteiligten Partner untereinander betreffen. Es geht dabei um Schäden, die ein Partner oder die Gemeinschaft selbst unmittelbar erlitten hat. Die übrigen Vertragsbedingungen, insbesondere die vereinbarten Versicherungssummen, bleiben davon unberührt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Ansprüche sind bei Teilnahme an einer Arbeits- oder Liefergemeinschaft ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche der Partner untereinander sowie Ansprüche gegen die Partner und umgekehrt, sofern es um Schäden geht, die ein Partner oder die Arbeits- / Liefergemeinschaft / das Konsortium unmittelbar erlitten haben.
Gilt der Ausschluss auch für Konsortien?
Ja, die Regelung gilt bei der Teilnahme an Arbeits- / Liefergemeinschaften und Konsortien gleichermaßen.
Ändern sich durch diese Regelung die vereinbarten Versicherungssummen?
Nein, der Ausschluss gilt unbeschadet der sonstigen Vertragsbedingungen, insbesondere der Versicherungssummen.
Auf welche Schäden bezieht sich der Ausschluss?
Der Ausschluss bezieht sich auf solche Schäden, die ein Partner oder die Arbeits- / Liefergemeinschaft / das Konsortium unmittelbar erlitten haben.