In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für landwirtschaftliche Betriebe sind Mietsachschäden abweichend von Ziff. 7.6 AHB mitversichert – etwa auf Dienst- und Geschäftsreisen sowie an gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und Räumen durch Brand, Explosion, Leitungswasser, Abwässer und sonstige Ursachen. Hier finden Sie die Höchstersatzleistungen, Selbstbehalte und Ausschlüsse im Überblick.
Mietsachschäden anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen an gemieteten Räumen in Gebäuden und / oder an deren Ausstattung entstehen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR.
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR, maximal 1.500 EUR.
Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch Brand, Explosion sowie durch Leitungswasser und Abwässer
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an deren Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden durch Brand, Explosion sowie durch Leitungswasser und Abwässer.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten;
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR.
Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch sonstige Ursachen
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an deren Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden durch sonstige Ursachen.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten;
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
Die Höchstersatzleistung für Mietsachschäden beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 150.000 EUR.
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mind. 100 EUR, max. 1.500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie im Rahmen Ihres landwirtschaftlichen Betriebs fremde, angemietete Räume oder Gebäude nutzen und dort etwas beschädigt wird, springt die Betriebshaftpflicht abweichend von der sonst üblichen Regelung ein. Abgedeckt sind Schäden auf Dienst- und Geschäftsreisen sowie Schäden an betrieblich genutzten Gebäuden und Räumen durch Brand, Explosion, Leitungswasser, Abwässer und sonstige Ursachen. Für die einzelnen Fälle gelten unterschiedliche Höchstsummen, teils ein Selbstbehalt und bestimmte Ausschlüsse. Diese Zusammenfassung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Mietsachschäden auf Dienst- und Geschäftsreisen versichert?
Ja. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an gemieteten Räumen in Gebäuden und/oder an deren Ausstattung sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Die Höchstersatzleistung beträgt 3.000.000 EUR, der Selbstbehalt 10 %, mindestens 100 EUR, maximal 1.500 EUR.
Wie hoch ist die Höchstersatzleistung bei Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer?
Bei Schäden an betrieblich gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und/oder Räumen durch Brand, Explosion sowie Leitungswasser und Abwässer beträgt die Höchstersatzleistung im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden 3.000.000 EUR.
Wie hoch ist die Deckung bei Mietsachschäden durch sonstige Ursachen?
Bei Schäden durch sonstige Ursachen an betrieblich gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und/oder Räumen beträgt die Höchstersatzleistung 150.000 EUR. Der Selbstbehalt je Schadenereignis liegt bei 10 %, mind. 100 EUR, max. 1.500 EUR.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, wegen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten sowie wegen Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
Ist die Ausstattung gemieteter Gebäude mitversichert?
Bei Schäden an betrieblich gemieteten, geleasten oder gepachteten Gebäuden und/oder Räumen sind deren Ausstattung, Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl. nicht mitversichert. Bei Dienst- und Geschäftsreisen sind gemietete Räume und deren Ausstattung eingeschlossen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023