In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für landwirtschaftliche Betriebe ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen mitversichert – erfahren Sie, welcher Personenkreis geschützt ist und welche Ansprüche, Bußen und Verfahrenskosten ausgeschlossen bleiben.
Mitversicherter Umfang:
Mitversichert ist im Rahmen der Versicherungssumme für allgemeine Vermögensschäden die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der Betriebsangehörigen einschließlich des etwa angestellten Datenschutzbeauftragten wegen Vermögensschäden im Sinne von Ziff. 2 AHB aus Schadenereignissen durch die Verletzung personenbezogener Bestimmungen in Datenschutzgesetzen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
Nicht vom Versicherungsschutz umfasst:
- Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten sowie die hiermit zusammenhängenden Verfahrenskosten
- Bußen, Strafen sowie Kosten derartiger Verfahren
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Verursacht der landwirtschaftliche Betrieb – etwa durch den Versicherungsnehmer, Betriebsangehörige oder einen angestellten Datenschutzbeauftragten – einen Vermögensschaden, weil personenbezogene Datenschutzbestimmungen verletzt wurden, greift der Versicherungsschutz im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme für allgemeine Vermögensschäden. Reine Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Bußen, Strafen und die zugehörigen Verfahrenskosten sind hiervon jedoch ausgenommen.
Häufige Fragen
Wer ist bei Datenschutz-Vermögensschäden mitversichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der Betriebsangehörigen einschließlich des etwa angestellten Datenschutzbeauftragten.
In welchem Umfang besteht der Versicherungsschutz?
Der Schutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme für allgemeine Vermögensschäden für Vermögensschäden im Sinne von Ziff. 2 AHB aus Schadenereignissen durch die Verletzung personenbezogener Bestimmungen in Datenschutzgesetzen.
Welche Schadenereignisse sind zeitlich erfasst?
Erfasst sind Verletzungen personenbezogener Bestimmungen in Datenschutzgesetzen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
Sind Bußen und Strafen mitversichert?
Nein. Bußen, Strafen sowie die Kosten derartiger Verfahren sind nicht versichert.
Sind Ansprüche auf Auskunft oder Löschung von Daten gedeckt?
Nein. Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten sowie die hiermit zusammenhängenden Verfahrenskosten sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.