Die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse deckt im Tarif für landwirtschaftliche Betriebe das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten mit Schlüsselfunktion ab – inklusive der Kosten für Erneuerung von Schlüsseln, Code-Karten und Schließanlagen bis 100.000 EUR je Schadenereignis, mit klar geregeltem Selbstbehalt.
Eingeschlossen ist gemäß Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Abhandenkommens von fremden Schlüsseln und Codekarten, soweit diese Schlüsselfunktion haben.
Umfang des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die notwendigen Kosten für die Erneuerung der Schlüssel, Code-Karten und Schließanlagen.
Versicherungssumme:
- Die Versicherungssumme für Schäden dieser Art ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt auf 100.000 EUR je Schadenereignis.
- Sie steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Selbstbehalt:
- Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %.
- Mindestens 100 EUR.
- Maximal 500 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wenn im landwirtschaftlichen Betrieb fremde Schlüssel oder Codekarten verloren gehen, die eine Schließfunktion haben, springt die Betriebshaftpflichtversicherung ein. Sie übernimmt die notwendigen Kosten, um Schlüssel, Code-Karten und ganze Schließanlagen zu erneuern. Für diese Leistung gelten eine festgelegte Höchstsumme und ein Selbstbehalt, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst trägt.
Häufige Fragen
Welche Schlüssel und Karten sind mitversichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Abhandenkommens von fremden Schlüsseln und Codekarten, soweit diese Schlüsselfunktion haben.
Welche Kosten werden übernommen?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die notwendigen Kosten für die Erneuerung der Schlüssel, Code-Karten und Schließanlagen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden auf 100.000 EUR je Schadenereignis begrenzt und steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR und maximal 500 EUR.
Auf welcher Grundlage ist der Schutz eingeschlossen?
Der Einschluss erfolgt gemäß Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB.