In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für das Baunebengewerbe sind Mietsachschäden an angemieteten Arbeitsmaschinen auf Baustellen mitversichert – abweichend von den AHB, mit einer Versicherungssumme von 50.000 EUR je Versicherungsfall, festgelegtem Selbstbehalt sowie klar geregelten Ausschlüssen wie Transport, Brand und Verschleiß.
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.6 und 7.7 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Mietsachschäden:
- an selbstfahrenden und nicht selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, sowie sonstigen nicht zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen, die der Versicherungsnehmer aus Anlass von Arbeiten auf der Baustelle von am Bau tätigen Unternehmen gemietet, geliehen, gepachtet oder aufgrund eines besonderen Verwahrungsvertrages in Besitz hat.
- an selbstfahrenden und nicht selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Arbeitsgeräten sowie sonstigen nicht zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen, die der Versicherungsnehmer von nicht am Bau tätigen Unternehmen kurzfristig, maximal bis zu drei Monate gemietet, geliehen, gepachtet oder aufgrund eines besonderen Verwahrungsvertrages in Besitz hat.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz:
- Schäden infolge Transports
- Schäden durch Brand und Explosion
- Abnutzung und Verschleiß
- Vermögensfolgeschäden
Die Entschädigung beschränkt sich, bei einem Einsatz in einer Arbeitsgemeinschaft, auf die anteilige Quote des Versicherungsnehmers innerhalb der Arbeitsgemeinschaft.
Die Versicherungssumme ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt auf 50.000 EUR je Versicherungsfall, 2-fach jahresmaximiert.
Der Versicherungsnehmer beteiligt sich an jedem Schaden mit 10 %, mindestens 250 EUR, max. 500 EUR.
Soweit Versicherungsschutz durch andere Versicherungen des Versicherungsnehmers oder des Geschädigten besteht, gehen diese Versicherungen vor.
Was bedeutet das konkret?
Mieten oder leihen Sie für Arbeiten auf der Baustelle Maschinen und Geräte, sind Sie geschützt, wenn diese unter Ihrer Obhut beschädigt werden. Dabei wird unterschieden, ob die Ausrüstung von am Bau beteiligten Firmen oder von externen Anbietern (für kurze Zeit) stammt. Bestimmte Schadenursachen sind ausgenommen, es gilt ein Selbstbehalt, und andere bestehende Versicherungen haben Vorrang.
Häufige Fragen
Welche gemieteten Maschinen sind versichert?
Versichert sind selbstfahrende und nicht selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Arbeitsgeräte sowie sonstige nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, die von am Bau tätigen Unternehmen oder – kurzfristig bis zu drei Monate – von nicht am Bau tätigen Unternehmen gemietet, geliehen, gepachtet oder in Verwahrung genommen wurden.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schäden infolge Transports, Schäden durch Brand und Explosion, Abnutzung und Verschleiß sowie Vermögensfolgeschäden.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden auf 50.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt und 2-fach jahresmaximiert.
Muss ich mich an einem Schaden selbst beteiligen?
Ja. Der Versicherungsnehmer beteiligt sich an jedem Schaden mit 10 %, mindestens 250 EUR und maximal 500 EUR.
Was gilt bei einer Arbeitsgemeinschaft?
Bei einem Einsatz in einer Arbeitsgemeinschaft beschränkt sich die Entschädigung auf die anteilige Quote des Versicherungsnehmers innerhalb der Arbeitsgemeinschaft.