Im Tarif Baunebengewerbe der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist das Umweltschadens-Basisrisiko mit mehreren Risikobausteinen abgesichert, inklusive pauschaler Mitversicherung von Öl-/Fettabscheidern und Behältnissen bis 5.000 Litern. Zusätzlich bestehen für den Betreiber eine Familien-Privat-Haftpflicht sowie eine Hundehalter-Haftpflicht als eigenständige Verträge.
Umweltschadens-Risiko (öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme):
Für das Umweltschadens-Risiko des Versicherungsnehmers gelten folgende Bestimmungen:
Für diesen Vertragsteil E. gelten die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) als nicht vereinbart. Diesem Vertragsteil liegen ausschließlich die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen für die Umweltschadensversicherung (AVB-USV) in deren jeweils aktuellen Fassung zugrunde.
Versichert ist – sofern im Versicherungsschein keine hiervon abweichenden, gesonderten Vereinbarungen dokumentiert sind – das Umweltschadens-Basisrisiko mit den Risikobausteinen 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 gemäß den AVB-USV der Haftpflichtkasse.
Gemäß Baustein 2.9 der AVB-USV sind Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
F. Private Haftpflichtrisiken
Für den Betreiber / Inhaber besteht während der Laufzeit der vorliegenden Haftpflichtversicherung, längstens jedoch bis zur Beendigung des jeweiligen Dienstverhältnisses, als rechtlich selbständige Verträge eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung (für einen Hund).
Sollte anderweitig ein gleichartiger Vertrag bestehen, geht dieser andere Vertrag vor.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein sowie aus:
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen;
- Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung – innerhalb der jeweils gültigen Verbraucherinformationen.
Bei diesen Versicherungen handelt es sich um rechtlich selbständige Verträge. Sie erlöschen mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Für Umweltschäden gilt in diesem Vertragsteil ein eigener Bedingungssatz: Statt der klassischen Haftpflichtbedingungen kommen die Bedingungen für die Umweltschadensversicherung zur Anwendung. Abgesichert ist das Basisrisiko mit mehreren Bausteinen, wobei bestimmte Anlagen und Behältnisse bis zu einer festgelegten Größe automatisch mit eingeschlossen sind. Ergänzend genießt der Betreiber während der Vertragslaufzeit privaten Haftpflichtschutz für Familie und einen Hund über eigenständige Verträge.
Häufige Fragen
Welche Bedingungen gelten für das Umweltschadens-Risiko?
Für den Vertragsteil E. gelten die AHB als nicht vereinbart. Grundlage sind ausschließlich die Allgemeinen und Besonderen Bedingungen für die Umweltschadensversicherung (AVB-USV) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Was ist beim Umweltschadens-Basisrisiko versichert?
Versichert ist – sofern im Versicherungsschein nichts Abweichendes dokumentiert ist – das Umweltschadens-Basisrisiko mit den Risikobausteinen 2.6, 2.7, 2.8 und 2.9 gemäß den AVB-USV der Haftpflichtkasse.
Bis zu welchem Fassungsvermögen sind Öl-/Fettabscheider mitversichert?
Gemäß Baustein 2.9 der AVB-USV sind Öl-/Fettabscheider und Behältnisse zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 5.000 Litern pauschal mitversichert.
Welche privaten Haftpflichtrisiken sind für den Betreiber eingeschlossen?
Für den Betreiber / Inhaber bestehen als rechtlich selbständige Verträge eine Familien-Privat-Haftpflichtversicherung sowie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für einen Hund.
Wann erlöschen die privaten Haftpflichtverträge?
Sie erlöschen mit dem Ausscheiden des Versicherten aus den Diensten des Versicherungsnehmers, spätestens mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.