Die Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Baunebengewerbe regelt für das Baunebengewerbe den Versicherungsschutz beim Umwelt-Produktrisiko. Werden aus Herstellung, Lieferung von Erzeugnissen oder aus Arbeiten und Leistungen Kosten für Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz geltend gemacht, greift der Schutz im Rahmen und Umfang des Vertragsteils D.
Für das Umwelt-Produkt-Risiko (Haftung gemäß dem Umweltschadensgesetz) gelten im Tarif Baunebengewerbe der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse die folgenden Bestimmungen:
Versicherter Umfang:
- Versicherungsschutz besteht, soweit aus der Herstellung / Lieferung von Erzeugnissen oder der Erbringung von Arbeiten oder sonstigen Leistungen Kosten für Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz geltend gemacht werden.
- Der Schutz gilt im Rahmen und Umfang des Vertragsteils D.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung ist eine unverbindliche Lesehilfe. Wenn im Zusammenhang mit hergestellten oder gelieferten Erzeugnissen oder mit erbrachten Arbeiten und Leistungen Kosten für Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz entstehen, sind diese abgesichert. Die Absicherung folgt dabei den Regelungen des Vertragsteils D.
Häufige Fragen
Was ist das Umwelt-Produkt-Risiko in diesem Tarif?
Gemeint ist die Haftung gemäß dem Umweltschadensgesetz, wenn aus der Herstellung oder Lieferung von Erzeugnissen oder aus Arbeiten und sonstigen Leistungen Kosten für Umweltschäden geltend gemacht werden.
In welchem Umfang besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht im Rahmen und Umfang des Vertragsteils D.
Welche Tätigkeiten sind erfasst?
Erfasst sind die Herstellung und Lieferung von Erzeugnissen sowie die Erbringung von Arbeiten oder sonstigen Leistungen, soweit hieraus Kosten für Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz geltend gemacht werden.
Nach welcher gesetzlichen Grundlage richtet sich der Schutz?
Der Schutz bezieht sich auf Kosten für Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz.