In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für das Baunebengewerbe sind auftragsbezogene Nebentätigkeiten im Sinne des § 5 der Handwerksordnung (HwO) mitversichert – dazu zählen Montage-, Installations- und sonstige Tätigkeiten auf fremden Grundstücken.
Im Tarif Baunebengewerbe gelten die nachfolgenden Bestimmungen für Nebentätigkeiten im Sinne des § 5 der Handwerksordnung (HwO):
Mitversichert gelten:
- Montage-, Installations- und sonstige Tätigkeiten auf fremden Grundstücken
- auftragsbezogene Nebentätigkeiten i.S.v. § 5 HwO
Was bedeutet das konkret?
Wer ein Handwerk aus dem Baunebengewerbe ausübt, erbringt häufig zusätzliche Leistungen, die eng mit dem eigentlichen Auftrag verbunden sind. Diese Nebentätigkeiten nach § 5 HwO sowie Arbeiten auf fremden Grundstücken – etwa Montage oder Installation – sind über die Betriebshaftpflicht abgedeckt, solange sie auftragsbezogen sind.
Häufige Fragen
Sind Nebentätigkeiten nach § 5 HwO mitversichert?
Ja, auftragsbezogene Nebentätigkeiten im Sinne des § 5 der Handwerksordnung gelten im Tarif Baunebengewerbe als mitversichert.
Gilt der Versicherungsschutz auch auf fremden Grundstücken?
Ja, Montage-, Installations- und sonstige Tätigkeiten auf fremden Grundstücken gelten als mitversichert.
Welche Art von Nebentätigkeiten ist abgedeckt?
Abgedeckt sind auftragsbezogene Nebentätigkeiten im Sinne von § 5 HwO.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Die Bestimmungen gelten in der Betriebshaftpflichtversicherung im Tarif Baunebengewerbe.