In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für das Baunebengewerbe gelten mehrere Versicherungsfälle aus gleicher Ursache oder aus Lieferungen mit gleichen Mängeln als Serienschaden – sie zählen als zum Zeitpunkt des ersten Falls eingetreten. Erfahren Sie, welche Versicherungssummen dann maßgeblich sind und wann auch Schäden nach Vertragsende noch abgedeckt sind.
Mehrere während der Wirksamkeit des Vertrages unabhängig von den einzelnen Versicherungsjahren eintretende Versicherungsfälle gelten als Serienschaden. Das betrifft Versicherungsfälle:
- aus der gleichen Ursache, z. B. dem gleichen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler, es sei denn, es besteht zwischen den mehreren gleichen Ursachen kein innerer Zusammenhang, oder
- aus Lieferungen solcher Erzeugnisse, die mit den gleichen Mängeln behaftet sind.
Diese Versicherungsfälle gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als in dem Zeitpunkt eingetreten, in dem der erste dieser Versicherungsfälle während der Wirksamkeit des Vertrages eingetreten ist.
Für die Höhe der Entschädigung sind die zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Versicherungssummen, Jahreshöchstersatzleistungen und Selbstbeteiligungen maßgeblich.
Ziff. 6.3 AHB wird gestrichen.
In Erweiterung von Ziff. 1.1 AHB besteht auch Versicherungsschutz für Einzelschadenereignisse, die nach Beendigung des Versicherungsvertrags eintreten und zu einem Serienschaden gehören, der als während der Vertragsdauer eingetreten gilt, wenn der Vertrag durch Kündigung des Versicherers beendet wird und kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Treten mehrere Schadenfälle auf, die auf dieselbe Ursache oder auf Lieferungen mit den gleichen Mängeln zurückgehen, werden sie zusammen als ein einziger Serienschaden behandelt. Für die Leistung zählen die Bedingungen, die zum Zeitpunkt des ersten Falls galten. Wird der Vertrag durch den Versicherer gekündigt und besteht kein anderweitiger Schutz, können auch spätere Einzelschäden eines solchen Serienschadens noch erfasst sein.
Häufige Fragen
Was gilt als Serienschaden?
Mehrere während der Vertragslaufzeit eintretende Versicherungsfälle aus der gleichen Ursache – etwa dem gleichen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler – oder aus Lieferungen von Erzeugnissen mit den gleichen Mängeln.
Wann gilt ein Serienschaden als eingetreten?
Unabhängig vom tatsächlichen Eintritt der einzelnen Fälle in dem Zeitpunkt, in dem der erste dieser Versicherungsfälle während der Wirksamkeit des Vertrages eingetreten ist.
Welche Versicherungssummen sind für die Entschädigung maßgeblich?
Für die Höhe der Entschädigung sind die zum Zeitpunkt des ersten Versicherungsfalls vereinbarten Versicherungssummen, Jahreshöchstersatzleistungen und Selbstbeteiligungen maßgeblich.
Sind Schäden nach Vertragsende abgedeckt?
Ja, in Erweiterung von Ziff. 1.1 AHB besteht Versicherungsschutz für Einzelschadenereignisse, die nach Beendigung des Vertrags eintreten und zu einem als während der Vertragsdauer eingetreten geltenden Serienschaden gehören – sofern der Vertrag durch Kündigung des Versicherers beendet wurde und kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Gibt es Fälle ohne inneren Zusammenhang?
Ja. Besteht zwischen mehreren gleichen Ursachen kein innerer Zusammenhang, liegt insoweit kein Serienschaden vor.