In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist im Tarif Baunebengewerbe geregelt, welche Versicherungssumme je Versicherungsfall für das Umweltschadensrisiko bei öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme nach Vertragsteil E. gilt und dass diese Summe einfach jahresmaximiert bereitsteht.
Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach Vertragsteil E. versicherte Schäden (Umweltschadens-Risiko):
- EUR pauschal für versicherte Kosten (Abweichungen: siehe Versicherungsschein).
Die Versicherungssumme gilt 1-fach jahresmaximiert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Für Schäden aus dem Umweltschadensrisiko bei öffentlich-rechtlicher Inanspruchnahme steht eine pauschale Versicherungssumme je Versicherungsfall zur Verfügung, die für die versicherten Kosten gilt. Diese Summe steht einmal pro Versicherungsjahr bereit. Konkrete Beträge und mögliche Abweichungen ergeben sich aus dem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Wofür gilt die Versicherungssumme?
Sie gilt je Versicherungsfall für nach Vertragsteil E. versicherte Schäden aus dem Umweltschadens-Risiko (öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme) und deckt die versicherten Kosten pauschal ab.
Wie oft steht die Versicherungssumme pro Jahr zur Verfügung?
Die Versicherungssumme gilt 1-fach jahresmaximiert.
Wo finde ich die konkrete Höhe der Versicherungssumme?
Die Höhe der pauschalen Versicherungssumme sowie eventuelle Abweichungen sind im Versicherungsschein angegeben.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Baunebengewerbe.