In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für das Baunebengewerbe richtet sich der Vertragsbeginn nach den Angaben im Versicherungsschein. Der Vertrag verlängert sich anschließend automatisch von Jahr zu Jahr, sofern er nicht rechtzeitig gekündigt wird – welche Kündigungsfrist dabei gilt, erfahren Sie hier.
Im Tarif Baunebengewerbe der Betriebshaftpflichtversicherung gelten hinsichtlich des Beginns und der Dauer des Vertrages die folgenden Regelungen:
- Beginn: siehe Angaben im Versicherungsschein.
- Vertragsverlängerung: Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt wird.
Was bedeutet das konkret?
Der Startzeitpunkt Ihres Vertrages steht individuell in Ihrem Versicherungsschein. Läuft ein Versicherungsjahr ab und wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, so setzt er sich automatisch um ein weiteres Jahr fort. Damit eine Kündigung zum Ablauf wirksam wird, muss sie rechtzeitig vor diesem Zeitpunkt erfolgen.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsvertrag?
Der Beginn des Vertrages richtet sich nach den Angaben im Versicherungsschein.
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr, sofern er nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Welche Kündigungsfrist gilt?
Der Vertrag muss spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt werden.
Was passiert, wenn ich nicht kündige?
Wird der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ablauf gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024