In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif Baunebengewerbe klar geregelte Versicherungssummen und Sublimits für das Betriebs- und Produkthaftpflichtrisiko. Erfahren Sie, welche Summe je Versicherungsfall für Schäden nach den Vertragsteilen A., B. und C. gilt und wann abweichende Sublimits greifen.
Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif Baunebengewerbe folgende Versicherungssummen und Sublimits für das Betriebs- und Produkthaftpflichtrisiko:
Versicherungssummen:
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach den Vertragsteilen A., B. und C. versicherte Schäden (Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko) beträgt:
- siehe Versicherungsschein
Sublimits:
Die vorgenannten Versicherungssummen gelten grundsätzlich als vereinbart, sofern und soweit in den Bestimmungen im Vertragsteil A., Ziff. 7 und Vertragsteil B. dieser BBR (Erweiterungen des Versicherungsschutzes) keine hiervon abweichenden, besonderen Versicherungssummen (Sublimits) genannt sind.
Was bedeutet das konkret?
Die maximale Leistung je Versicherungsfall für Betriebs- und Produkthaftpflichtschäden ergibt sich aus dem individuellen Versicherungsschein. Für bestimmte Erweiterungen des Versicherungsschutzes können jedoch eigene, abweichende Höchstgrenzen (Sublimits) festgelegt sein. Wo solche Sublimits in den genannten Vertragsteilen aufgeführt sind, gelten diese besonderen Summen anstelle der allgemeinen Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Höhe der Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach den Vertragsteilen A., B. und C. versicherte Schäden ist im Versicherungsschein angegeben.
Für welche Risiken gilt die Versicherungssumme?
Sie gilt für das Betriebs- und Produkt-Haftpflichtrisiko, also für Schäden, die nach den Vertragsteilen A., B. und C. versichert sind.
Was sind Sublimits?
Sublimits sind besondere, von der allgemeinen Versicherungssumme abweichende Versicherungssummen. Sie können in den Bestimmungen im Vertragsteil A., Ziff. 7 und Vertragsteil B. dieser BBR (Erweiterungen des Versicherungsschutzes) genannt sein.
Wann gelten die allgemeinen Versicherungssummen?
Die genannten Versicherungssummen gelten grundsätzlich als vereinbart, sofern und soweit in den genannten Vertragsteilen keine hiervon abweichenden, besonderen Versicherungssummen (Sublimits) genannt sind.