In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für das Baunebengewerbe ergibt sich die Unternehmensbeschreibung aus dem Versicherungsschein. Mitversichert sind zudem Arbeiten auf fremden Grundstücken, sofern sie im Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb stehen.
Unternehmensbeschreibung:
siehe Versicherungsschein
Mitversichert sind Arbeiten auf fremden Grundstücken, sofern sie im Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb stehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Welche Tätigkeiten Ihr Betrieb genau umfasst, entnehmen Sie Ihrem persönlichen Versicherungsschein. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei auch auf Arbeiten, die Sie auf Grundstücken Dritter ausführen – vorausgesetzt, diese Arbeiten hängen mit Ihrem versicherten Betrieb zusammen.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Unternehmensbeschreibung meines Betriebs?
Die Unternehmensbeschreibung ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein.
Sind Arbeiten auf fremden Grundstücken mitversichert?
Ja, Arbeiten auf fremden Grundstücken sind mitversichert, sofern sie im Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb stehen.
Gilt der Schutz auch für Arbeiten ohne Bezug zum versicherten Betrieb?
Die Mitversicherung von Arbeiten auf fremden Grundstücken setzt voraus, dass diese im Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb stehen. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.