In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für das Baunebengewerbe ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Vermieten oder Verleihen von Gerüsten mitversichert – ein wichtiger Baustein für Betriebe, die Gerüste besitzen, nutzen oder an Dritte weitergeben.
Besitz, Verwendung sowie Verleih von Gerüsten im Tarif Baunebengewerbe:
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Vermieten oder Verleihen von Gerüsten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wer im Baunebengewerbe tätig ist und Gerüste nicht nur selbst nutzt, sondern auch an andere vermietet oder verleiht, ist über den Versicherungsschutz abgesichert. Kommt es im Zusammenhang mit dem Vermieten oder Verleihen der Gerüste zu einer gesetzlichen Haftpflicht, greift der Schutz. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die Bedingungen des Tarifs.
Häufige Fragen
Ist das Vermieten von Gerüsten mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Vermieten oder Verleihen von Gerüsten.
Gilt der Schutz auch beim Verleihen von Gerüsten?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowohl aus dem Vermieten als auch aus dem Verleihen von Gerüsten.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Die Bestimmungen gelten in der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Baunebengewerbe.
Wessen Haftpflicht ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Vermieten oder Verleihen von Gerüsten.