Wer im Baunebengewerbe tätig ist, findet in der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse Versicherungsschutz für Schäden an fremdem Eigentum durch Unterfangen oder Unterfahren von Gebäuden sowie durch allmähliche Senkungen von Grundstücken oder Erdrutsch.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Beschädigungen fremden Eigentums:
- infolge Unterfangens oder Unterfahrens von Gebäuden;
- durch allmähliche Senkungen von Grundstücken (Gebäuden, Anlagen) oder Erdrutsch.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Kommt es bei Arbeiten an einem Gebäude oder Grundstück zu Schäden am fremden Eigentum, etwa weil ein Gebäude unterfangen oder unterfahren wird oder weil sich der Boden nach und nach absenkt, greift der Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht. Auch Schäden durch einen Erdrutsch sind hier eingeschlossen. Es handelt sich um eine unverbindliche Lesehilfe zum oben genannten Inhalt.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind bei Unterfangungen und Unterfahrungen versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Beschädigungen fremden Eigentums infolge Unterfangens oder Unterfahrens von Gebäuden.
Sind auch Senkungen von Grundstücken abgedeckt?
Ja, versichert sind Beschädigungen fremden Eigentums durch allmähliche Senkungen von Grundstücken (Gebäuden, Anlagen) oder durch Erdrutsch.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Die Bestimmungen gelten im Tarif Baunebengewerbe der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse.
Wessen Haftpflicht ist abgedeckt?
Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers.