In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Baunebengewerbe für das Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko bei privatrechtlicher Inanspruchnahme eine pauschale Versicherungssumme je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die zweifach jahresmaximiert ist.
Für das Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko bei privatrechtlicher Inanspruchnahme gilt:
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall für nach Vertragsteil D. versicherte Schäden (Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko) beträgt:
- EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Abweichungen: siehe Versicherungsschein)
Die Versicherungssumme gilt 2-fach jahresmaximiert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Diese Angabe beschreibt, bis zu welcher Höhe die Betriebshaftpflichtversicherung im Tarif Baunebengewerbe für Schäden am Gewässer einsteht, wenn Sie privatrechtlich in Anspruch genommen werden. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer gemeinsamen (pauschalen) Summe je Versicherungsfall ab. Diese Summe steht innerhalb eines Versicherungsjahres zweimal zur Verfügung. Maßgeblich sind stets die Angaben in Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Welche Schäden deckt die Versicherungssumme beim Gewässerschadenrisiko ab?
Abgedeckt sind nach Vertragsteil D. versicherte Schäden des Gewässerschaden-Haftpflichtrisikos, und zwar pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Was bedeutet „2-fach jahresmaximiert"?
Die Versicherungssumme steht innerhalb eines Versicherungsjahres zweifach zur Verfügung.
Gilt die Versicherungssumme je Versicherungsfall?
Ja, die angegebene Versicherungssumme gilt je Versicherungsfall für die nach Vertragsteil D. versicherten Schäden.
Wo finde ich abweichende Werte?
Abweichungen von der pauschalen Versicherungssumme sind im Versicherungsschein angegeben.