Der Internetschutz in der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse greift nur, solange das versicherte Risiko in Deutschland liegt und Sie hier Ihren Hauptwohnsitz haben. Erfahren Sie, wie der Hauptsitz eingestuft wird und wer Beratungsleistungen erbringen darf.
Versicherungsschutz nur in Deutschland:
Versicherungsschutz haben Sie nur, solange das versicherte Risiko in Deutschland belegen ist. Das heißt, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben müssen.
Die Einschätzung eines Wohnsitzes als Hauptsitz erfolgt nach steuerrechtlichen Grundsätzen.
Beratungsleistungen können nur durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz gilt, wenn sich Ihr versichertes Risiko in Deutschland befindet und Sie hier Ihren Hauptwohnsitz haben. Ob ein Wohnsitz als Hauptsitz zählt, richtet sich nach steuerrechtlichen Grundsätzen. Für Beratungsleistungen kommt ausschließlich ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt infrage.
Häufige Fragen
Wo besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz haben Sie nur, solange das versicherte Risiko in Deutschland belegen ist.
Muss ich meinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben?
Ja, Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Wie wird der Hauptwohnsitz eingestuft?
Die Einschätzung eines Wohnsitzes als Hauptsitz erfolgt nach steuerrechtlichen Grundsätzen.
Wer darf Beratungsleistungen erbringen?
Beratungsleistungen können nur durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen.