Beim Internetschutz der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse organisiert der ROLAND Schutzbrief die Hilfe im Notfall rund um die Uhr – erreichbar unter 06154-6011678. Erfahren Sie, wann ein Versicherungsfall vorliegt, welche Personen abgesichert sind und welche Daten und Geräte geschützt werden.
Wann ein Versicherungsfall vorliegt:
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für die Erhebung eines Anspruchs auf Versicherungs-/Beistandsleistungen durch ROLAND Schutzbrief gemäß § 3, Teil 2 gegeben sind.
Meldung im Notfall (Obliegenheit):
ROLAND Schutzbrief möchte, dass die versicherte Person in einem Notfall schnelle Hilfe erhält. Daher ist Voraussetzung für den versicherten Anspruch auf die Leistungen nach § 3, Teil 2, dass die Organisation der Hilfeleistung durch ROLAND Schutzbrief erfolgt (Obliegenheit).
Sie erreichen uns über die Telefonnummer 06154-6011678. ROLAND Schutzbrief ist „rund um die Uhr“ für die versicherte Person erreichbar und hilft Ihnen sofort weiter.
Folgen einer Obliegenheitsverletzung:
- Ruft die versicherte Person im Schadenfall vorsätzlich nicht das Notfall-Telefon an, ist ROLAND Schutzbrief von der Verpflichtung zur Leistung frei.
- Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist ROLAND Schutzbrief berechtigt, die Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens der versicherten Person entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat die versicherte Person zu beweisen.
- Außer im Fall einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist ROLAND Schutzbrief jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit die versicherte Person nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht von ROLAND Schutzbrief ursächlich ist.
Versicherte Personen:
Versicherungs-/Beistandsleistungen des ROLAND WebSecure gemäß § 3, Teil 2 stehen allen versicherten Personen gemäß Teil 1 § 1.1.2 dieser Bedingungen zu. Alle für Sie getroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß für den vorgenannten Personenkreis, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Versicherte Objekte:
Versicherungsschutz besteht für Ihre privat gespeicherten Daten auf Personal Computern (PC), Laptops, Notebooks, Tablets und Smartphones sowie für Ihren Persönlichkeitsschutz im Internet.
Was bedeutet das konkret?
Im Ernstfall wählen Sie zuerst die Notrufnummer, damit ROLAND Schutzbrief die Hilfe für Sie organisiert. Genau diese Meldung ist Voraussetzung dafür, dass die Leistungen greifen. Der Schutz gilt für alle versicherten Personen und deckt private Daten auf Ihren gängigen Geräten sowie Ihren Persönlichkeitsschutz im Internet ab. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie melde ich einen Versicherungsfall?
Über die Notfall-Telefonnummer 06154-6011678. ROLAND Schutzbrief ist rund um die Uhr erreichbar und organisiert die Hilfeleistung.
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Wenn die Voraussetzungen für die Erhebung eines Anspruchs auf Versicherungs-/Beistandsleistungen durch ROLAND Schutzbrief gemäß § 3, Teil 2 gegeben sind.
Was passiert, wenn ich das Notfall-Telefon nicht anrufe?
Bei vorsätzlichem Nichtanruf ist ROLAND Schutzbrief von der Leistungspflicht frei. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden.
Welche Geräte und Daten sind geschützt?
Versicherungsschutz besteht für privat gespeicherte Daten auf Personal Computern (PC), Laptops, Notebooks, Tablets und Smartphones sowie für den Persönlichkeitsschutz im Internet.
Wer ist versichert?
Alle versicherten Personen gemäß Teil 1 § 1.1.2 der Bedingungen. Die für Sie getroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß für diesen Personenkreis, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025