Im Tarif „Internetschutz" der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse beginnt der Versicherungsschutz 14 Tage nach dem Starttermin, den der Versicherungsnehmer der versicherten Person mit der Auftragsbestätigung mitteilt – eine gesonderte Annahmeerklärung oder Versicherungsbestätigung stellt ROLAND dabei nicht aus.
Beginn des Versicherungsschutzes im Tarif „Internetschutz":
Der Versicherungsschutz beginnt 14 Tage nach dem Datum, welches der Versicherungsnehmer der versicherten Person mit der Auftragsbestätigung als Starttermin der eigenen Leistungen mitteilt.
Eine Annahmeerklärung und/oder eine Versicherungsbestätigung werden der Person von ROLAND nicht ausgestellt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet nicht sofort, sondern erst 14 Tage nach dem Starttermin, den der Versicherungsnehmer mit der Auftragsbestätigung nennt. Wer den Beginn seines Schutzes ermitteln möchte, orientiert sich also an diesem mitgeteilten Datum. Ein separates Bestätigungsdokument von ROLAND ist dabei nicht vorgesehen.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz im Tarif „Internetschutz"?
Der Versicherungsschutz beginnt 14 Tage nach dem Datum, das der Versicherungsnehmer der versicherten Person mit der Auftragsbestätigung als Starttermin der eigenen Leistungen mitteilt.
Woran erkenne ich den maßgeblichen Starttermin?
Maßgeblich ist das Datum, das der Versicherungsnehmer der versicherten Person mit der Auftragsbestätigung als Starttermin der eigenen Leistungen mitteilt.
Erhalte ich eine Annahmeerklärung oder Versicherungsbestätigung?
Nein. Eine Annahmeerklärung und/oder eine Versicherungsbestätigung werden der Person von ROLAND nicht ausgestellt.
Gilt der Schutz sofort ab dem mitgeteilten Datum?
Nein, der Versicherungsschutz beginnt erst 14 Tage nach dem mitgeteilten Starttermin.