Im Internetschutz der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse endet der Schutz für die versicherte Person mit dem Abmeldedatum bei ROLAND oder mit Beendigung des Gruppenversicherungsvertrags – wer wann worüber informiert wird, klären die folgenden Regelungen.
Regelungen zur Dauer und Beendigung des Versicherungsschutzes im Tarif „Internetschutz":
- Für die versicherte Person endet der Versicherungsschutz mit dem vom Versicherungsnehmer schriftlich mitgeteilten Abmeldedatum bei ROLAND. Eine Mitteilung gegenüber der versicherten Person erfolgt durch ROLAND nicht.
- Wird der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und Versicherungsnehmer beendet, endet auch der Versicherungsschutz für die versicherte Person zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz der versicherten Person hängt an zwei Ereignissen: einer Abmeldung durch den Versicherungsnehmer bei ROLAND oder dem Ende des Gruppenvertrags. Über eine Abmeldung wird die versicherte Person von ROLAND nicht gesondert informiert.
Häufige Fragen
Wann endet der Versicherungsschutz für die versicherte Person?
Der Schutz endet mit dem vom Versicherungsnehmer schriftlich an ROLAND mitgeteilten Abmeldedatum.
Werde ich über meine Abmeldung informiert?
Nein. Eine Mitteilung gegenüber der versicherten Person erfolgt durch ROLAND nicht.
Was passiert, wenn der Gruppenversicherungsvertrag beendet wird?
Wird der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und Versicherungsnehmer beendet, endet auch der Versicherungsschutz für die versicherte Person – und zwar zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Wer teilt das Abmeldedatum mit?
Das Abmeldedatum wird vom Versicherungsnehmer schriftlich an ROLAND mitgeteilt.