Wer mit der Hausratversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse vom Vorversicherer wechselt, profitiert von der Besitzstandsgarantie: Stellt sich im Schadenfall heraus, dass der alte Vertrag bessere Leistungen bot, reguliert die Haftpflichtkasse nach den Bedingungen des Vorvertrags – unter klar definierten Voraussetzungen und Ausschlüssen.
Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass der Versicherungsnehmer durch die Vertragsbedingungen zur Hausratversicherung des Vorvertrags beim vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang bessergestellt gewesen wäre, wird die Haftpflichtkasse nach den Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags regulieren.
Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung zu stellen.
Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit, dass:
- ununterbrochen Versicherungsschutz bestand;
- der Vorvertrag für ein inländisches Risiko abgeschlossen war;
- die bei der Haftpflichtkasse versicherte Versicherungssumme die Höchstersatzleistung darstellt.
Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht für Schäden im Zusammenhang mit:
- Vorsatz;
- beruflichen und gewerblichen Risiken;
- Assistance- und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen, Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit;
- Deckungen oder Teil-Deckungen nach dem Prinzip der „unbenannten Gefahren“, oder der „Allgefahrendeckung“, der „Reisegepäckversicherung“ oder der „Elektronikversicherung“;
- Verträge, die nicht auf Basis der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB) geschlossen wurden;
- Fahrraddiebstahl sowie die Beschädigung von Fahrrädern;
- Elementarschäden;
- Glasschäden;
- Selbstbeteiligungen, sofern sie generell für den gesamten Hausratvertrag oder im Rahmen einer nachträglichen Sanierungsmaßnahme vereinbart wurden;
- Differenzen zwischen den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen dieses Vertrages und des Vorvertrages, sofern sie vom Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss willentlich verursacht wurden;
- der Opferklausel.
Was bedeutet das konkret?
Die Besitzstandsgarantie soll verhindern, dass Sie durch den Wechsel zur Haftpflichtkasse schlechtergestellt werden. War Ihr alter Hausratvertrag in bestimmten Punkten günstiger, kann Ihr Schaden nach den früheren Bedingungen reguliert werden. Dafür müssen Sie die Bedingungen des Vorversicherers vorlegen. Die Garantie greift jedoch nur bei lückenlosem Vorversicherungsschutz für ein inländisches Risiko und ist auf bestimmte Bereiche und Leistungen nicht anwendbar.
Häufige Fragen
Was leistet die Besitzstandsgarantie?
Stellt sich im Schadenfall heraus, dass Sie durch die Bedingungen Ihres Vorvertrags in Bezug auf den Versicherungsumfang bessergestellt gewesen wären, reguliert die Haftpflichtkasse nach den Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags.
Was muss ich im Schadenfall vorlegen?
Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung zu stellen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Es muss ununterbrochen Versicherungsschutz bestanden haben, der Vorvertrag muss für ein inländisches Risiko abgeschlossen worden sein, und die bei der Haftpflichtkasse versicherte Versicherungssumme stellt die Höchstersatzleistung dar.
Für welche Schäden gilt die Besitzstandsgarantie nicht?
Sie gilt unter anderem nicht bei Vorsatz, beruflichen und gewerblichen Risiken, Fahrraddiebstahl und -beschädigung, Elementarschäden, Glasschäden, Selbstbeteiligungen, der Opferklausel sowie bei bestimmten Deckungen wie „unbenannte Gefahren“, „Allgefahrendeckung“, „Reisegepäckversicherung“ oder „Elektronikversicherung“.
Gilt die Garantie auch bei selbst gewählten niedrigeren Versicherungssummen?
Nein. Differenzen zwischen den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen dieses Vertrages und des Vorvertrages sind ausgeschlossen, sofern sie vom Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss willentlich verursacht wurden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025