Wer mit der Hausratversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse von einem noch laufenden oder gekündigten Vorvertrag wechselt, profitiert von einer Summen- und Konditionsdifferenzdeckung: Sie schließt für bis zu 12 Monate die Lücke zwischen alter und neuer Absicherung – mit 20 % höherer Summe und erweitertem Vertragsumfang. Wann sie greift und wann nicht, lesen Sie hier.
Besteht zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der Haftpflichtkasse noch ein anderweitiger, in den nächsten 12 Monaten auslaufender bzw. gekündigter Versicherungsvertrag, gilt eine Summen- und Konditionsdifferenzdeckung vereinbart. Nachträglich vorgenommene Änderungen an der anderweitig bestehenden Versicherung bewirken keine Erweiterung der Differenzdeckung.
Summendifferenzdeckung:
Die Haftpflichtkasse gewährt eine Summendifferenzdeckung in Höhe von 20 % über der bei dem anderen Versicherer beurkundeten Versicherungssumme hinaus. Diese entfällt ersatzlos, wenn eine höhere Versicherungssumme erforderlich ist.
Konditionsdifferenzdeckung:
Geht der bei der Haftpflichtkasse beantragte Vertragsumfang über den der anderen noch bestehenden Versicherung hinaus, besteht Versicherungsschutz für solche Ereignisse, die zukünftig über den Anschlussversicherungsvertrag gedeckt wären. Der Versicherungsschutz gilt längstens für 12 Monate ab Antragseingang und endet automatisch mit dem Beginn des endgültigen Vertrages oder entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Weitere Regelungen:
- Eine Leistung aus der Summen- und Konditionsdifferenzdeckung erfolgt im Anschluss an die anderweitig bestehende Versicherung, deren Deckung ausnahmslos vorgeht.
Die Summen- und Konditionsdifferenzdeckung tritt nicht ein für Leistungen, die durch die anderweitig bestehende Versicherung nicht erbracht wurden, weil:
- zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der Haftpflichtkasse keine anderweitige Versicherung bestanden hat;
- die Gefahren Elementar, Glasbruch, unbenannte Gefahren sowie die Leistungen Sportgeräte dauerhaft außer Haus, Fahrraddiebstahl, Fahrrad-Schutzbrief und die JurCyber Privat-Versicherung beim Vorversicherer nicht mitversichert waren;
- der Versicherungsnehmer mit der Zahlung des Beitrages im Verzug war oder eine Obliegenheit verletzt wurde;
- zwischen dem Versicherungsnehmer und dem anderweitigen Versicherer ein Vergleich stattgefunden hat;
- aufgrund fehlender Nachweise über die Schadenhöhe lediglich eine pauschale Entschädigung erbracht wurde.
Pflichten des Versicherungsnehmers:
- Bei Eintritt eines Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall der Haftpflichtkasse spätestens dann anzuzeigen, wenn der anderweitige Versicherer den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.
- Der Versicherungsnehmer hat jede zumutbare Untersuchung über Ursachen und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten, jede hierzu dienliche Auskunft und Vollmacht zu erteilen oder erteilen zu lassen und Belege beizubringen. Das gilt auch und insbesondere für Nachweise und Leistungen anderer Versicherer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie zur Haftpflichtkasse wechseln und Ihr bisheriger Vertrag noch läuft oder erst in den kommenden 12 Monaten endet, sorgt diese Regelung dafür, dass Sie in der Übergangszeit nicht schlechter dastehen. Bietet der neue Vertrag eine höhere Summe oder einen größeren Umfang als der alte, springt die Differenzdeckung für diese Lücke ein. Sie gilt nur ergänzend zum Altvertrag, der immer vorrangig leistet, und ist zeitlich sowie in bestimmten Fällen begrenzt.
Häufige Fragen
Wann gilt die Summen- und Konditionsdifferenzdeckung als vereinbart?
Wenn zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der Haftpflichtkasse noch ein anderweitiger, in den nächsten 12 Monaten auslaufender oder gekündigter Versicherungsvertrag besteht.
Wie hoch ist die Summendifferenzdeckung?
Sie beträgt 20 % über der beim anderen Versicherer beurkundeten Versicherungssumme hinaus. Sie entfällt ersatzlos, wenn eine höhere Versicherungssumme erforderlich ist.
Wie lange gilt die Konditionsdifferenzdeckung?
Längstens für 12 Monate ab Antragseingang. Sie endet automatisch mit dem Beginn des endgültigen Vertrages oder entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Welche Versicherung leistet zuerst?
Die anderweitig bestehende Versicherung geht ausnahmslos vor. Eine Leistung aus der Summen- und Konditionsdifferenzdeckung erfolgt erst im Anschluss daran.
Wann muss ich einen Versicherungsfall der Haftpflichtkasse anzeigen?
Spätestens dann, wenn der anderweitige Versicherer den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025