In der Hausratversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse stehen dem Versicherungsnehmer im Notfall rund um die Uhr ein 24-Stunden-Informationsdienst sowie Assistance-Leistungen zur Verfügung: Vermittlung von Handwerkern, Schlüsseldienst, Hotelunterbringung und mehr – mit Kostenübernahme bis zu 500 EUR je Versicherungsfall.
C2. In Erweiterung zu den VHB 2016 gelten vereinbart:
Service- und Assistance-Leistungen für den Versicherungsnehmer am ständigen Wohnsitz.
Der Versicherungsnehmer kann im Notfall im Jahr rund um die Uhr Informationsdienste und Assistance-Leistungen in Anspruch nehmen. Der Dienstleister erhält aus diesem Grund Kenntnis über Versicherungsscheinnummer, Name und Adresse des Versicherungsnehmers.
Wann liegt ein Notfall vor?
Ein Notfall liegt vor, wenn ein plötzlich und unerwartet aufgetretenes Schadenereignis ein Wohnhaus bzw. eine Wohnung oder den Hausrat in der Weise beeinträchtigt, dass die Bewohnbarkeit dieser Räumlichkeiten entweder stark beeinträchtigt oder unzumutbar ist.
Darüber hinaus liegt ein Notfall vor, wenn durch das Schadenereignis ein Schaden am Haus, der Wohnung oder am Hausrat entstanden ist, der neben der stark beeinträchtigten Bewohnbarkeit einen größeren Schaden nach sich ziehen wird, sofern nicht unverzügliche Maßnahmen ergriffen werden.
24-Stunden-Informationsdienst
Der Versicherungsnehmer kann bei Eintritt eines Schadenereignisses telefonisch über die ihm zur Verfügung gestellte Notrufnummer um Hilfe bitten. Er erhält Auskünfte und kann, sofern möglich, beraten werden.
24-Stunden Assistance-Leistungen – Vermittlung und Beauftragung von Handwerkerdiensten.
Der Versicherungsnehmer hat im Notfall einen Anspruch auf die Vermittlung der im Folgenden genannten Serviceerbringer, die innerhalb von maximal zwei Stunden vor Ort sind und eine Notreparatur durchführen werden bzw. ihre Leistung erbringen können:
- a) Brand- und Wassersanierer: Ist bei der Beseitigungsplanung nach einem Feuer oder Wasserschaden Hilfe notwendig, wird ein Brand- und Wassersanierer, der mit Rat und Tat zur Seite steht, organisiert.
- b) Rohrreinigungsdienste: Liegt eine Verstopfung der Wasser- und/oder Abflussleitungen am ständigen Wohnsitz der begünstigten Person vor, wird ein Rohrreinigungsdienst organisiert.
- c) Notreinigungsdienste: Ist in der Wohnung/dem Haus des Versicherungsnehmers ein Großschaden (z. B. Feuer oder Wasser) entstanden und bedarf die Reinigung der Wohnung/des Hauses des Einsatzes eines hierauf spezialisierten Dienstes, ist der Dienstleister bei der Vermittlung eins solchen Dienstes behilflich.
- d) Dachdecker, Elektroinstallateur, Glaser, Heizungs-Sanitär-Fachleute: Werden Notreparaturen durch diese Fachleute notwendig, so werden Fachleute organisiert, die diese Dienste erbringen.
- e) Schlüsseldienst: Kann der Versicherungsnehmer seine Wohnung bzw. sein Haus wegen Verlust oder Diebstahl seiner Wohnungs- bzw. Hausschlüssel oder weil er sich versehentlich ausgesperrt hat, nicht betreten, wird ein Schlüsseldienst organisiert. Der Schlüsseldienst kann auch vom Versicherungsnehmer selbst organisiert werden.
- f) Hotels (Unterbringung im Notfall): Ist nach einem Ereignis die Bewohnbarkeit der Wohnung bzw. des Hauses nicht zumutbar, wird die Unterbringung in einem Hotel organisiert.
- g) Wach- und Sicherheitsdienste, Haushüter: Sofern eine Wohnung oder ein Haus nach einem Notfall nicht ordnungsgemäß verschlossen werden kann oder ist nach einem Einbruch die Sicherheit nicht gewährleistet, so wird ein Wach- und Sicherheitsdienst organisiert. Das Gleiche gilt, sofern ein Haushüter benötigt wird.
- h) Experten für Stahlschränke und Alarmanlagen; Möbelpacker/Speditionen: Liegt ein Defekt bei Stahlschränken und/oder Alarmanlagen vor, so wird ein Fachmann zur Behebung des Defekts beauftragt. Ist nach dem Eintritt eines Schadens ein Umzug notwendig oder müssen Möbel bzw. Möbelteile in andere Räume verbracht werden, wird ein Möbelpacker- bzw. Speditionsdienst organisiert.
- i) Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern: Eine fachgerechte Entfernung bzw. Umsiedlung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern, die sich am Versicherungsort befinden, wird organisiert. Kein Leistungsanspruch liegt vor, wenn die Entfernung bzw. Umsiedlung des Wespen-, Hornissen- oder Bienennestes aus rechtlichen Gründen, z. B. aus Gründen des Artenschutzes, nicht zulässig ist.
Welche Kosten werden übernommen?
Für jeden Einsatz, der für eine Notreparatur bestimmt ist, werden die Kosten für die Organisation, d. h. Beauftragung des Reparaturdienstes, dessen Fahrtkosten und Notreparatur bis zu maximal 500 EUR je Versicherungsfall übernommen (inkl. Kosten für notwendige Materialien und Ersatzteile).
Der Dienstleister beauftragt den entsprechenden Handwerker und übernimmt diese Kosten direkt, ohne Vorleistung durch den berechtigten Personenkreis. Rechnungsbeträge, die über den Betrag von 500 EUR hinausgehen, sind von dem Versicherungsnehmer selbst zu tragen und unter Abzug der bereits vom Dienstleister (im Auftrag des Versicherers) zugesagten Summe an den Handwerker zu entrichten.
Die Kosten für einen Schlüsseldienst (Anfahrt sowie das Öffnen verschlossener Haustüren) werden auch bei einer Beauftragung durch den berechtigten Personenkreis, vom Versicherer bis zu maximal 500 EUR übernommen. Die Kosten für Material, Ersatzteile, neue Schlösser bzw. Ersatzschlüssel sind nicht gedeckt. Der Schlüsseldienst kann einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden. Sofern ein Schaden am Schloss oder der Haustür durch Vandalismus oder Einbruch hervorgerufen wird, werden in diesem Fall bis zu 500 EUR übernommen.
Was bedeutet das konkret?
Tritt zu Hause ein Notfall ein, können Sie rund um die Uhr eine Notrufnummer anrufen. Dort erhalten Sie Auskünfte und man vermittelt Ihnen bei Bedarf passende Fachleute – vom Brand- und Wassersanierer über den Rohrreinigungs- oder Schlüsseldienst bis hin zur Hotelunterbringung oder der Entfernung von Insektennestern. Diese Helfer sind im Notfall innerhalb von maximal zwei Stunden vor Ort. Für die Organisation und Notreparatur übernimmt der Versicherer die Kosten bis zu einer festgelegten Höhe; darüber hinausgehende Beträge zahlen Sie selbst.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Ereignis als Notfall?
Ein Notfall liegt vor, wenn ein plötzlich und unerwartet aufgetretenes Schadenereignis die Bewohnbarkeit von Wohnhaus, Wohnung oder Hausrat stark beeinträchtigt oder unzumutbar macht. Auch wenn ohne unverzügliche Maßnahmen ein größerer Folgeschaden droht, liegt ein Notfall vor.
Wie schnell sind die vermittelten Serviceerbringer vor Ort?
Im Notfall haben Sie Anspruch auf die Vermittlung von Serviceerbringern, die innerhalb von maximal zwei Stunden vor Ort sind und eine Notreparatur durchführen bzw. ihre Leistung erbringen können.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Für jeden Einsatz zur Notreparatur werden die Kosten für Organisation, Fahrtkosten und Notreparatur inklusive notwendiger Materialien und Ersatzteile bis zu maximal 500 EUR je Versicherungsfall übernommen. Rechnungsbeträge darüber hinaus trägt der Versicherungsnehmer selbst.
Welche Leistungen umfasst der Schlüsseldienst?
Die Kosten für Anfahrt und das Öffnen verschlossener Haustüren werden bis zu maximal 500 EUR übernommen – auch bei eigener Beauftragung. Kosten für Material, Ersatzteile, neue Schlösser bzw. Ersatzschlüssel sind nicht gedeckt. Der Schlüsseldienst kann einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Werden auch Wespen-, Hornissen- und Bienennester entfernt?
Ja, eine fachgerechte Entfernung bzw. Umsiedlung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern am Versicherungsort wird organisiert. Kein Leistungsanspruch besteht, wenn dies aus rechtlichen Gründen, z. B. aus Gründen des Artenschutzes, nicht zulässig ist.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025