Bei der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse legt der Tarif Internetschutz fest, welches Gericht zuständig ist – abhängig davon, ob die versicherte Person oder ROLAND klagt und ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt. Auch für unbekannte Wohnsitze gibt es eine klare Regelung.
Für Klagen gegen ROLAND:
- Die gerichtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Firmensitz der ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG.
- Ist die versicherte Person eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk sie zurzeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Für Klagen von ROLAND gegen eine versicherte, natürliche Person:
- Zuständig ist das Gericht, das für den Wohnsitz der versicherten Person oder, in Ermangelung eines solchen, für den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.
- Ist die versicherte Person eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach ihrem Sitz oder ihrer Niederlassung.
- Das gleiche gilt, wenn die versicherte Person eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist.
Bei unbekanntem Wohnsitz:
Ist der Wohnsitz der versicherten Person oder ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz von ROLAND.
Was bedeutet das konkret?
Die Regelung legt fest, an welchem Ort ein Rechtsstreit im Zusammenhang mit dem Tarif Internetschutz verhandelt wird. Grundsätzlich richtet sich das nach dem Sitz von ROLAND oder nach dem Wohnort der versicherten Person – je nachdem, wer klagt und um welche Art von Person es sich handelt. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe und ersetzt nicht den genauen Wortlaut der Bedingungen.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist zuständig, wenn ich gegen ROLAND klage?
Die gerichtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Firmensitz der ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG. Sind Sie eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zurzeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Welches Gericht ist zuständig, wenn ROLAND gegen mich klagt?
Zuständig ist das Gericht, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, für den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.
Was gilt, wenn die versicherte Person eine juristische Person oder Gesellschaft ist?
Bei einer juristischen Person bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach ihrem Sitz oder ihrer Niederlassung. Das gleiche gilt für eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft.
Was passiert, wenn mein Wohnsitz unbekannt ist?
Ist der Wohnsitz der versicherten Person oder ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz von ROLAND.