Wer bei der Haftpflichtkasse im Hausrat-Tarif Einfach Komplett Sportgeräte außer Haus nutzt, profitiert von der Außenversicherung: Sportgeräte sind weltweit versichert – selbst wenn sie sich nicht nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Wie hoch die Entschädigung dabei ausfällt, erfahren Sie hier.
Für Hausratsachen nach § 6 VHB 2016, die der Ausübung eines Sports dienen, leistet der Versicherer im Rahmen der Außenversicherung wie folgt:
- In Abänderung von § 7 Nr. 1 VHB 2016 gelten versicherte Sachen, die im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind, oder die deren Gebrauch dienen, weltweit versichert, auch wenn sie sich nicht nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.
- Die Entschädigung ist auf 10.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Sportgeräte, die zu Ihrem Hausrat gehören, sind über die Außenversicherung auch dann abgesichert, wenn Sie sie nicht zu Hause aufbewahren, sondern zum Beispiel mit auf Reisen oder zum Training nehmen. Der Schutz gilt weltweit – und zwar auch dann, wenn die Sportgeräte sich dauerhaft und nicht nur kurzfristig außerhalb Ihrer Wohnung befinden. Für die Entschädigung gilt dabei eine Obergrenze.
Häufige Fragen
Sind Sportgeräte auch außerhalb der Wohnung versichert?
Ja. Hausratsachen, die der Ausübung eines Sports dienen, sind im Rahmen der Außenversicherung weltweit versichert – auch wenn sie sich nicht nur vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.
Wie hoch ist die Entschädigung für Sportgeräte außer Haus?
Die Entschädigung ist auf 10.000 EUR begrenzt.
Für welche Sportgeräte gilt der Schutz?
Der Schutz gilt für Hausratsachen nach § 6 VHB 2016, die der Ausübung eines Sports dienen und im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person stehen oder deren Gebrauch dienen.
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Ja. Die versicherten Sportgeräte gelten weltweit versichert.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025