In der Hausratversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse sind Wertsachen und Bargeld im Rahmen der Versicherungssumme mitversichert. Außerhalb verschlossener Wertschutzschränke gelten je Versicherungsfall gestaffelte Entschädigungsgrenzen – von 3.500 EUR für Bargeld bis zu 50.000 EUR für Schmuck, Edelsteine und Sachen aus Gold oder Platin.
In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für die Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Wertsachen:
- Im Rahmen der Versicherungssumme sind Wertsachen und Bargeld gem. § 13 Nr. 1 a) VHB 2016 mitversichert.
Begrenzte Entschädigung außerhalb verschlossener Wertschutzschränke:
Die Entschädigung für folgende Wertsachen je Versicherungsfall (siehe § 1 VHB 2016, C4.1 und C5.1) ist begrenzt, wenn sich diese außerhalb verschlossener Wertschutzschränke gem. § 13 Nr. 1 b) VHB 2016 befinden, auf:
- a) 3.500 EUR für Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt;
- b) 20.000 EUR für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- c) 50.000 EUR für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Hausrat schützt auch Ihre Wertsachen und Ihr Bargeld. Solange diese Gegenstände in einem verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt werden, gelten die genannten Grenzen nicht in dieser Form. Liegen sie dagegen frei in der Wohnung, ersetzt der Versicherer je Schadenfall höchstens die für die jeweilige Gruppe – Bargeld, Urkunden oder Schmuck und Edelmetalle – angegebenen Beträge. Wo Sie Ihre Wertsachen aufbewahren, hat also einen Einfluss darauf, bis zu welcher Höhe ein Schaden erstattet wird.
Häufige Fragen
Sind Wertsachen und Bargeld überhaupt mitversichert?
Ja. Im Rahmen der Versicherungssumme sind Wertsachen und Bargeld gem. § 13 Nr. 1 a) VHB 2016 mitversichert.
Bis zu welchem Betrag ist Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranks entschädigt?
Für Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt – gilt eine Grenze von 3.500 EUR je Versicherungsfall.
Wie hoch ist die Grenze für Schmuck und Sachen aus Gold oder Platin?
Für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin gilt außerhalb verschlossener Wertschutzschränke eine Grenze von 50.000 EUR je Versicherungsfall.
Welcher Betrag gilt für Urkunden und Wertpapiere?
Für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere ist die Entschädigung außerhalb verschlossener Wertschutzschränke auf 20.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Wann greifen diese Entschädigungsgrenzen?
Die genannten Grenzen gelten für Wertsachen, die sich außerhalb verschlossener Wertschutzschränke gem. § 13 Nr. 1 b) VHB 2016 befinden.