In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Besser sind Wertsachen und Bargeld je Versicherungsfall auf insgesamt 50 Prozent der Versicherungssumme entschädigt, wobei außerhalb verschlossener Wertschutzschränke zusätzliche Höchstbeträge für Bargeld, Urkunden sowie Schmuck und Edelmetalle gelten.
In Abänderung von § 13 Nr. 2 a) VHB 2016 gilt:
- Die Entschädigung für Wertsachen und Bargeld ist je Versicherungsfall auf insgesamt 50 Prozent der Versicherungssumme begrenzt.
- Eine andere Entschädigungsgrenze kann vereinbart werden.
Zusätzliche Begrenzung außerhalb verschlossener Wertschutzschränke:
Für folgende Wertsachen (siehe § 1 VHB 2016, C4.1 und C5.1) ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt, wenn sich diese außerhalb verschlossener Wertschutzschränke gem. § 13 Nr. 1 b) VHB 2016 befinden:
- 3.000 EUR für Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt;
- 10.000 EUR für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- 40.000 EUR für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.
Was bedeutet das konkret?
Wertsachen und Bargeld sind im Rahmen des Hausrats bis zu einem bestimmten Anteil der Versicherungssumme abgesichert. Wenn diese Gegenstände nicht in einem verschlossenen Wertschutzschrank aufbewahrt werden, greifen zusätzlich eigene Höchstbeträge – abhängig davon, ob es sich um Bargeld, Urkunden oder Schmuck und Edelmetalle handelt. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vereinbarten Bedingungen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag sind Wertsachen und Bargeld versichert?
Die Entschädigung für Wertsachen und Bargeld ist je Versicherungsfall auf insgesamt 50 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Eine andere Entschädigungsgrenze kann vereinbart werden.
Welche Grenze gilt für Bargeld außerhalb eines Wertschutzschranks?
Außerhalb verschlossener Wertschutzschränke ist die Entschädigung auf 3.000 EUR begrenzt – für Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge, mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt.
Wie hoch ist die Grenze für Schmuck und Edelmetalle?
Außerhalb verschlossener Wertschutzschränke gilt eine Grenze von 40.000 EUR für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.
Welcher Betrag gilt für Urkunden und Wertpapiere?
Für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere ist die Entschädigung außerhalb verschlossener Wertschutzschränke auf 10.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.