Sturm- und Hagelschäden am Hausrat sind bei der Haftpflichtkasse abgesichert, sobald der Wind mindestens Windstärke 8 erreicht oder Eiskörner niedergehen. Erfahren Sie, welche Schäden ersetzt werden, was als Sturm gilt und welche Ausschlüsse wie Sturmflut oder eindringender Regen bei geschlossenen Fenstern gelten.
Versicherte Gefahren und Schäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft;
- als Folge eines Schadens nach den vorstehenden Punkten an versicherten Sachen;
- durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind;
- dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Sturm
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/h).
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass:
- die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder dass
- der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude baulich verbundenen Gebäuden nur durch Sturm entstanden sein kann.
Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).
Nicht versichert sind Schäden an:
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen;
- Sachen, die sich außerhalb des Versicherungsortes befinden. Versichert sind jedoch auf dem gesamten Versicherungsgrundstück Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein starker Sturm oder Hagel Ihren Hausrat beschädigt, zerstört oder abhandenkommen lässt, springt die Versicherung ein. Als Sturm gilt Wind ab Stärke 8, also mindestens 62 km/h. Ersetzt werden sowohl direkte Einwirkungen als auch Schäden durch herabgeworfene Bäume oder Gebäudeteile. Nicht abgedeckt sind hingegen etwa Sturmfluten, andere Naturgefahren oder Wasser, das durch offen gelassene Fenster eindringt.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Ereignis als Sturm?
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort, was einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h entspricht.
Was passiert, wenn die Windstärke am Schadenort nicht feststellbar ist?
Dann wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand angerichtet hat oder dass der Schaden nur durch Sturm entstanden sein kann.
Sind Regenschäden durch offene Fenster mitversichert?
Nein. Das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen ist nicht versichert – es sei denn, diese Öffnungen sind durch Sturm oder Hagel entstanden und stellen einen Gebäudeschaden dar.
Welche Naturgefahren sind vom Sturm- und Hagelschutz ausgenommen?
Nicht versichert sind Schäden durch Sturmflut sowie weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Sind Antennenanlagen und Markisen im Freien versichert?
Ja. Auf dem gesamten Versicherungsgrundstück sind Antennenanlagen und Markisen versichert, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt werden.