In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gelten für Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Urkunden und Antiquitäten besondere Entschädigungsgrenzen. Erfahren Sie, welche Sachen als Wertsachen zählen, welche Anforderungen ein Wertschutzschrank erfüllen muss und bis zu welchen Beträgen außerhalb eines Wertschutzschranks entschädigt wird.
In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gelten folgende Entschädigungsgrenzen für Wertsachen:
Wertschutzschränke
Definitionen
a) Versicherte Wertsachen (siehe § 6 Nr. 2 b)) sind:
- aa) Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennwert übersteigt,
- ab) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
- ac) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin,
- ad) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken) sowie nicht in ac) genannte Sachen aus Silber,
- ae) Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
b) Wertschutzschränke im Sinne von Nr. 2 b) sind Sicherheitsbehältnisse, die:
- ba) durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder European Certification Body GmbH (ECB´S) anerkannt sind und
- bb) als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank).
Entschädigungsgrenzen
a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe Nr. 1 b)) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf:
- ba) 1.500 EUR für Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennwert übersteigt;
- bb) 3.750 EUR insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- bc) 20.000 EUR insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin.
Was bedeutet das konkret?
Für besonders wertvolle Gegenstände zahlt die Hausratversicherung nicht unbegrenzt: Es gilt eine allgemeine Wertsachen-Grenze von 20 Prozent der Versicherungssumme. Bewahren Sie Wertsachen in einem anerkannten, ausreichend schweren oder fest verankerten Wertschutzschrank auf, sind höhere Beträge abgesichert. Liegen die Sachen dagegen offen in der Wohnung, greifen zusätzlich niedrigere Einzelgrenzen für Bargeld, Urkunden und Schmuck. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Gegenstände gelten als Wertsachen?
Dazu zählen Bargeld und geladene Geldbeträge, Urkunden und Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen, Sachen aus Gold und Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände sowie nicht gesondert genannte Sachen aus Silber und Antiquitäten (über 100 Jahre alt), jedoch ohne Möbelstücke.
Wie hoch ist die allgemeine Entschädigungsgrenze für Wertsachen?
Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Welche Anforderungen muss ein Wertschutzschrank erfüllen?
Er muss durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder European Certification Body GmbH (ECB´S) anerkannt sein und als freistehender Schrank mindestens 200 kg wiegen. Bei geringerem Gewicht muss er nach Herstellervorschrift fachmännisch verankert oder bündig in Wand oder Fußboden eingelassen sein (Einmauerschrank).
Welche Grenzen gelten außerhalb eines Wertschutzschranks?
Je Versicherungsfall gilt: 1.500 EUR für Bargeld und geladene Geldbeträge, 3.750 EUR insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere sowie 20.000 EUR insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025