Die Erweiterte Vorsorge der Haftpflichtkasse im Hausrattarif Einfach Komplett stellt sicher, dass Leistungen, die ein anderer aktueller Hausrattarif am deutschen Markt bietet, im Schadenfall grundsätzlich mitversichert sind. Welche Bedingungen dafür gelten, wie die Pro-Aktive Schadenregulierung funktioniert und welche Ausschlüsse bestehen, erfahren Sie hier.
Merkmale:
a) Leistungen, die im vereinbarten Versicherungsvertrag nicht eingeschlossen, zum Zeitpunkt des Schadeneintritts jedoch Bestandteil eines anderen aktuell wählbaren Hausrattarifs am deutschen Markt sind, gelten im Schadenfall – entsprechend den Bedingungen des Mitbewerbers – grundsätzlich mitversichert. Diese Mitversicherung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der Versicherer, der den leistungsstärkeren Tarif anbietet, ist in Deutschland zum Betrieb zugelassen;
- Der leistungsstärkere Tarif ist allgemein zugänglich;
- Der Versicherer erhebt für die entsprechenden Leistungen keinen Zusatzbeitrag;
- Die entsprechenden Leistungen sind in ihrer Höhe oder ihrem Umfang nach nicht bei der Haftpflichtkasse versicherbar – auch nicht gegen einen Zusatzbeitrag.
b) Entschädigungshöchstgrenzen richten sich nach den Summen, die ein anderer aktuell wählbarer Hausrattarif am deutschen Markt bietet.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die versicherungsvertraglich als Höchstgrenze vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Die Regelungen zur Entschädigungsberechnung und Unterversicherung (Abschnitt A, § 12 VHB 2016) bleiben unberührt.
Pro-Aktive Schadenregulierung:
Im Schadenfall recherchiert die Haftpflichtkasse, ob es einen unter 1.1.a) beschriebenen Hausrattarif gibt, welcher für das entsprechende Risiko (weitergehenden) Versicherungsschutz bietet. Verlaufen die Recherchen negativ, d.h. der Haftpflichtkasse ist kein Versicherer mit einem leistungsstärkeren Tarif bekannt, obliegt es dem Versicherungsnehmer, entsprechende Nachweise in Form von Versicherungsvertragsbedingungen zu erbringen.
Ausschlüsse:
Die Erweiterte Vorsorge gilt nicht für
- a) Elementargefahren;
- b) Glasbruch;
- c) Fahrraddiebstahl;
- d) Vorsatz;
- e) berufliche und gewerbliche Risiken;
- f) Assistance und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen;
- g) Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit;
- h) Verträge, die nicht auf Basis der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB) geschlossen wurden;
- i) Einschlüsse und/oder Leistungserweiterungen nach dem Prinzip der unbenannten Gefahren oder der Allgefahrendeckung;
- j) die Opferklausel.
Was bedeutet das konkret?
Die Erweiterte Vorsorge sorgt dafür, dass Ihr Schutz nicht hinter aktuellen Angeboten anderer Versicherer zurückbleibt. Bietet ein anderer, allgemein zugänglicher Hausrattarif am deutschen Markt eine Leistung, die in Ihrem Vertrag fehlt, gilt diese im Schadenfall unter den genannten Voraussetzungen grundsätzlich als mitversichert. Die Haftpflichtkasse prüft dabei selbst aktiv, ob ein solcher leistungsstärkerer Tarif existiert. Bestimmte Bereiche sind allerdings ausdrücklich von dieser Vorsorge ausgenommen.
Häufige Fragen
Was leistet die Erweiterte Vorsorge?
Leistungen, die in Ihrem Vertrag nicht eingeschlossen, aber zum Zeitpunkt des Schadeneintritts Bestandteil eines anderen aktuell wählbaren Hausrattarifs am deutschen Markt sind, gelten im Schadenfall – entsprechend den Bedingungen des Mitbewerbers – grundsätzlich mitversichert.
Welche Bedingungen müssen für die Mitversicherung erfüllt sein?
Der Anbieter des leistungsstärkeren Tarifs muss in Deutschland zum Betrieb zugelassen sein, der Tarif allgemein zugänglich, es darf kein Zusatzbeitrag erhoben werden und die Leistungen dürfen in Höhe oder Umfang nicht bei der Haftpflichtkasse versicherbar sein – auch nicht gegen Zusatzbeitrag.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vertraglich als Höchstgrenze vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Die Regelungen zur Entschädigungsberechnung und Unterversicherung (Abschnitt A, § 12 VHB 2016) bleiben unberührt.
Wer muss nachweisen, dass es einen leistungsstärkeren Tarif gibt?
Die Haftpflichtkasse recherchiert im Schadenfall selbst, ob ein leistungsstärkerer Hausrattarif besteht. Verläuft die Recherche negativ und ist der Haftpflichtkasse kein solcher Versicherer bekannt, muss der Versicherungsnehmer entsprechende Nachweise in Form von Versicherungsvertragsbedingungen erbringen.
Wofür gilt die Erweiterte Vorsorge nicht?
Ausgeschlossen sind unter anderem Elementargefahren, Glasbruch, Fahrraddiebstahl, Vorsatz, berufliche und gewerbliche Risiken, Assistance und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen, Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit, Verträge ohne VHB-Basis, Einschlüsse nach dem Prinzip der unbenannten Gefahren oder Allgefahrendeckung sowie die Opferklausel.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025