Im Internetschutz der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gelten klare Ausschlüsse und Kürzungsregeln: keine Leistung bei Krieg, Kernenergie, Vorsatz oder Sanktionen sowie besondere Grenzen beim Cyber-Mobbing – etwa bei eigener Provokation oder selbst verursachten Fällen.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
- Wir erbringen keine Leistungen, wenn das Ereignis durch Krieg, Innere Unruhen, terroristische Handlungen, Anordnung staatlicher Stellen, Erdbeben oder Kernenergie verursacht wurde.
- Sie können von uns keine Leistungen erwarten, wenn das Ereignis von Ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Ereignisses sind wir berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
- Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die ohne den Schadeneintritt hätten aufgewendet werden müssen, können wir die Leistung um einen Betrag in Höhe dieser Kosten kürzen.
- Wir erbringen keine Leistungen nach § 3, Teil 2 für solche Ereignisse, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten waren.
Versicherungsschutz haben Sie nur, soweit dem aufsichtsrechtliche Regelungen nicht entgegenstehen und nicht die folgenden, auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Maßnahmen entgegenstehen:
- Wirtschaftssanktionen,
- Handelssanktionen,
- Finanzsanktionen oder
- Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Die übrigen Bestimmungen unseres Vertrags sind davon nicht betroffen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Nicht versichert sind solche Fälle des Cyber-Mobbings,
- zu denen Sie durch eigene Provokation Anlass gegeben haben. Dieser Ausschluss gilt selbst dann, wenn Sie damit eine vorangegangene Provokation der angreifenden Person erwidert haben;
- durch eine Person, die in Ihrem Haushalt lebt und an Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet ist;
- als Reaktion auf ein durch Sie begangenes Verbrechen, für das ein rechtskräftiges Urteil vorliegt;
- die durch Äußerungen oder Darstellungen in Printmedien, Fernsehen, Radio, deren elektronischen Ablegern oder elektronischen Presseerzeugnissen verursacht worden sind;
- wenn Sie als Person des öffentlichen Lebens/Interesses betroffen sind;
- in denen es um Schäden geht, die aus dem Cyber-Mobbing entstanden und nicht im Leistungsumfang enthalten sind sowie Folgeschäden;
- die durch Sie selbst verursacht wurden.
Was bedeutet das konkret?
Der Internetschutz zahlt nicht in jeder Situation. Bestimmte Großereignisse wie Krieg oder Kernenergie sowie vorsätzlich verursachte Schäden sind ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung anteilig gekürzt werden. Auch gesetzliche Sanktionen und Embargos können den Schutz einschränken. Beim Cyber-Mobbing gelten zusätzlich mehrere Sonderfälle, in denen kein Versicherungsschutz besteht – etwa bei eigener Provokation oder selbst verursachten Fällen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann wird gar keine Leistung erbracht?
Es werden keine Leistungen erbracht, wenn das Ereignis durch Krieg, Innere Unruhen, terroristische Handlungen, Anordnung staatlicher Stellen, Erdbeben oder Kernenergie verursacht wurde. Ebenso besteht kein Anspruch, wenn Sie das Ereignis vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Ereignisses ist der Versicherer berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos?
Versicherungsschutz besteht nur, soweit ihm keine aufsichtsrechtlichen Regelungen sowie keine Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für entsprechende Maßnahmen der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem keine Rechtsvorschriften der EU oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Welche Fälle von Cyber-Mobbing sind nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem Fälle, zu denen Sie durch eigene Provokation Anlass gegeben haben, Fälle durch eine an Ihrem Hauptwohnsitz gemeldete Person aus Ihrem Haushalt, Fälle als Reaktion auf ein durch Sie begangenes Verbrechen mit rechtskräftigem Urteil, Fälle durch Presse-, Fernseh- oder Radioäußerungen, Fälle, in denen Sie als Person des öffentlichen Lebens betroffen sind, sowie Fälle, die Sie selbst verursacht haben.
Kann die Leistung wegen ersparter Kosten gekürzt werden?
Ja. Haben Sie aufgrund der Leistungen Kosten erspart, die ohne den Schadeneintritt hätten aufgewendet werden müssen, kann die Leistung um einen Betrag in Höhe dieser Kosten gekürzt werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025