In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse startet der Versicherungsschutz im Tarif Fahrrad genau mit dem schriftlich mitgeteilten Anmeldedatum bei ROLAND – ganz ohne separate Annahmeerklärung oder Versicherungsbestätigung. Was das für den Beginn Ihres Schutzes bedeutet, lesen Sie hier.
Im Tarif Fahrrad der Hausratversicherung gilt für den Beginn des Versicherungsschutzes:
- Für die versicherte Person beginnt der Versicherungsschutz mit dem von der Haftpflichtkasse schriftlich mitgeteilten Anmeldedatum bei ROLAND.
- Eine Annahmeerklärung und/oder eine Versicherungsbestätigung werden der versicherten Person von ROLAND nicht ausgestellt.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Fahrradschutz läuft ab dem Datum, das Ihnen die Haftpflichtkasse schriftlich als Anmeldedatum bei ROLAND mitteilt. Eine gesonderte Bestätigung oder Annahmeerklärung von ROLAND erhalten Sie dazu nicht.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz im Tarif Fahrrad?
Der Versicherungsschutz beginnt für die versicherte Person mit dem von der Haftpflichtkasse schriftlich mitgeteilten Anmeldedatum bei ROLAND.
Erhalte ich eine Versicherungsbestätigung von ROLAND?
Nein. Eine Annahmeerklärung und/oder eine Versicherungsbestätigung werden der versicherten Person von ROLAND nicht ausgestellt.
Woran erkenne ich das maßgebliche Anmeldedatum?
Das Anmeldedatum bei ROLAND wird Ihnen von der Haftpflichtkasse schriftlich mitgeteilt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025