Die Hausratversicherung der Haftpflichtkasse im Tarif Einfach Komplett schützt Fahrräder und Fahrradanhänger auch bei Diebstahl – inklusive Pedelecs und E-Bikes ohne Versicherungspflicht. Welche Obliegenheiten zu Schloss, Rahmennummer und Polizeimeldung gelten und bis zu welcher Höhe entschädigt wird, erfahren Sie hier.
Für Fahrräder und Fahrradanhänger erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden durch Diebstahl. Fahrrädern gleichgestellt sind Pedelecs sowie E-Bikes, sofern keine Versicherungspflicht besteht.
Für die mit dem Fahrrad und Fahrradanhänger lose verbundenen und regelmäßig ihrem Gebrauch dienenden Sachen besteht nur Versicherungsschutz, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen abhandengekommen sind.
- Der Versicherungsnehmer hat das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn er es nicht zur Fortbewegung einsetzt.
- Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und Rahmennummern der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er die Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzugeben und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass die Sachen nicht innerhalb von 3 Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden.
- Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer gemäß § 26 Nr. 1 b) und Nr. 3 VHB 2016 zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Einfach Komplett springt ein, wenn Ihr Fahrrad oder Fahrradanhänger gestohlen wird – auch bei Pedelecs und E-Bikes, solange dafür keine Versicherungspflicht besteht. Damit der Schutz greift, sollten Sie Ihr Rad abschließen, die Fahrraddaten aufbewahren und einen Diebstahl bei der Polizei melden. Zubehör ist mitversichert, wenn es gemeinsam mit dem Rad verschwindet.
Häufige Fragen
Sind Pedelecs und E-Bikes bei Diebstahl mitversichert?
Ja. Pedelecs und E-Bikes sind Fahrrädern gleichgestellt, sofern für sie keine Versicherungspflicht besteht.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Fahrraddiebstahl?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Was muss ich nach einem Fahrraddiebstahl tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen und dem Versicherer nachweisen, dass die Sachen nicht innerhalb von 3 Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden.
Muss das Fahrrad abgeschlossen sein?
Ja. Das Fahrrad ist durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn es nicht zur Fortbewegung eingesetzt wird.
Ist Zubehör am Fahrrad mitversichert?
Für lose verbundene und regelmäßig dem Gebrauch dienende Sachen besteht nur Versicherungsschutz, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad oder Fahrradanhänger abhandengekommen sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025