In der Hausratversicherung Einfach Komplett der Haftpflichtkasse sind Schäden durch Glasbruch mitversichert – falls vereinbart. Versichert gelten unter anderem fest eingesetzte Scheiben, Glasplatten und Spiegel der Wohnungseinrichtung, Aquarien, Glaskeramikkochfelder sowie Glasbausteine und Lichtkuppeln. Ausgenommen sind etwa Displays, Photovoltaikmodule und Hohlgläser.
In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Glasbruch:
C3. In Erweiterung zu den VHB 2016 gelten – falls vereinbart – Schäden durch Glasbruch mitversichert:
Versichert gelten:
- Scheiben, Platten aus Glas oder transparentem Kunststoff, die fachmännisch eingesetzt und mit dem Gebäude oder Nebengebäuden auf dem Versicherungsgrundstück fest verbunden sind;
- Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas, transparentem Kunststoff der Wohnungseinrichtung;
- Aquarien und Terrarien aus Glas;
- Glasbausteine, Profilbaugläser und Lichtkuppeln aus Glas oder transparentem Kunststoff;
- Glaskeramikkochfelder inkl. deren Elektrik/Elektronik.
Nicht versicherte Sachen gegen Glasbruch:
- Mehrscheiben-Isolierverglasungen, deren Randverbindungen durch normale Abnutzung, Fabrikations- oder Verglasungsfehler undicht geworden sind (Kondensatbildung im Scheibenzwischenraum);
- Scheiben oder Platten, die mit anderen Gegenständen so verbunden sind, dass sie im Fall eines Bruchs nicht ohne Beschädigung der unversehrten Gegenstände getrennt werden können (z. B. Glasmöbel);
- Photovoltaik-/Solarmodule;
- Hohlgläser, Beleuchtungskörper und optische Gläser;
- Gebäude überwiegend aus Glas, Gewächshäuser und Schwimmbadabdeckungen;
- Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten und Monitoren, Displays von Tablets und Smartphones).
Glasbruch liegt vor, wenn versicherte Verglasungen durch Zerbrechen zerstört werden.
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Schrammen, Absplitterungen, Muschelbildungen und Ähnliches an Oberflächen und Kanten von Verglasungen;
- Undichtwerden der Randverbindungen an Mehrscheiben-Isolierverglasungen.
Der Versicherer ersetzt auch Kosten für Aufwendungen für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen).
Ersetzt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, zerstörte Sachen gem. Ziff. 3 durch Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte (Naturalersatz).
Was bedeutet das konkret?
Wenn Glasbruch vereinbart ist, sind zerbrochene Glasflächen in Ihrer Wohnung abgesichert – etwa fest eingebaute Scheiben, Spiegel der Einrichtung, Glaskeramikkochfelder oder Aquarien. Bricht solches Glas, kann es durch gleichwertigen Ersatz wiederhergestellt werden. Für einige Glasarten wie Displays elektronischer Geräte, Solarmodule oder Hohlgläser besteht dieser Schutz jedoch nicht. Auch bloße Kratzer oder Absplitterungen zählen nicht als versicherter Glasbruch.
Häufige Fragen
Ist mein Ceranfeld gegen Glasbruch versichert?
Ja. Glaskeramikkochfelder inklusive deren Elektrik/Elektronik gelten als versicherte Sachen gegen Glasbruch – sofern Glasbruch vereinbart ist.
Sind Displays von Smartphones oder Fernsehern mitversichert?
Nein. Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Geräte sind – wie Bildschirme von Fernsehgeräten und Monitoren oder Displays von Tablets und Smartphones – sind nicht gegen Glasbruch versichert.
Wann liegt überhaupt ein Glasbruch vor?
Glasbruch liegt vor, wenn versicherte Verglasungen durch Zerbrechen zerstört werden. Schrammen, Absplitterungen oder Muschelbildungen an Oberflächen und Kanten zählen nicht dazu.
Wie wird ein Glasschaden ersetzt?
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden zerstörte Sachen durch Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte ersetzt (Naturalersatz). Zusätzlich werden Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen) übernommen.
Sind Photovoltaik- oder Solarmodule gegen Glasbruch abgesichert?
Nein. Photovoltaik- und Solarmodule zählen zu den nicht versicherten Sachen gegen Glasbruch.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025