In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse regelt der Tarif Einfach Komplett den Umgang mit Gegenständen von besonderem Wert. In Erweiterung zu den VHB 2016 gilt – falls vereinbart – dass die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gegenstände von besonderem Wert abweichend von § 6 VHB 2016 nicht mitversichert sind.
In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett Folgendes für Gegenstände von besonderem Wert:
In Erweiterung zu den VHB 2016 gelten – falls vereinbart:
- Abweichend von § 6 VHB 2016 sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gegenstände von besonderem Wert nicht mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Sofern es so vereinbart wurde, sind bestimmte im Vertrag ausdrücklich benannte Gegenstände von besonderem Wert vom Versicherungsschutz ausgenommen. Diese Regelung weicht von der ursprünglichen Bestimmung in § 6 VHB 2016 ab. Ob und welche Gegenstände betroffen sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag.
Häufige Fragen
Sind Gegenstände von besonderem Wert im Tarif Einfach Komplett mitversichert?
Falls vereinbart, sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gegenstände von besonderem Wert abweichend von § 6 VHB 2016 nicht mitversichert.
Welche Regelung wird durch diese Vereinbarung geändert?
Die Regelung gilt abweichend von § 6 VHB 2016 und stellt eine Erweiterung zu den VHB 2016 dar.
Woran erkenne ich, welche Gegenstände betroffen sind?
Betroffen sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gegenstände von besonderem Wert.
Gilt diese Regelung automatisch?
Die Regelung gilt nur, falls sie vereinbart wurde, in Erweiterung zu den VHB 2016.