Wer bei der Haftpflichtkasse die Hausratversicherung im Tarif Einfach Komplett abschließt, kann Hausrat auch außerhalb der ständigen Wohnung absichern – etwa in Wochenend-, Ferien- oder Zweitwohnungen. Welche Sachen dabei nicht versichert sind und was für Hotelkosten gilt, erfahren Sie hier.
In Erweiterung zu den VHB 2016 gelten – falls vereinbart:
Hausrat in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten-, Weinberghäusern oder in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden.
Abweichend von § 6 VHB 2016 sind nicht versichert:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
- Pelze
- handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken)
- Schusswaffen
- Foto- und optische Apparate
- sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), ausgenommen Möbelstücke
Hausrat in Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden.
Abweichend von § 6 VHB 2016 sind nicht versichert:
- Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
- Pelze
- handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
Hotelkosten bei nicht ständig bewohnter Wohnung:
Abweichend von § 8 Nr. 3 VHB 2016 sind bei nicht ständig bewohnten Wohnungen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz für Hausrat lässt sich – sofern vereinbart – über die ständige Wohnung hinaus ausdehnen. Erfasst werden dann etwa Ferien- oder Wochenendhäuser, sonstige nicht ständig bewohnte Gebäude sowie Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden. Für diese Orte gelten jedoch besondere Einschränkungen: Bestimmte besonders wertvolle oder gefährdete Sachen sind vom Schutz ausgenommen. Bei nicht ständig bewohnten Wohnungen werden zudem keine Hotelkosten übernommen.
Häufige Fragen
Ist Hausrat in meinem Ferienhaus mitversichert?
Hausrat in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten-, Weinberghäusern oder in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden ist in Erweiterung zu den VHB 2016 mitversichert – falls dies vereinbart wurde.
Welche Sachen sind in nicht ständig bewohnten Gebäuden nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem Bargeld und geladene Geldbeträge, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände, Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie Antiquitäten über 100 Jahre – ausgenommen Möbelstücke.
Was gilt für Hausrat in Zweitwohnungen?
Hausrat in Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden ist mitversichert. Nicht versichert sind hier Bargeld und geladene Geldbeträge, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen, alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze sowie handgeknüpfte Teppiche und Gobelins.
Werden Hotelkosten bei einer nicht ständig bewohnten Wohnung übernommen?
Nein. Abweichend von § 8 Nr. 3 VHB 2016 sind bei nicht ständig bewohnten Wohnungen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung nicht versichert.