In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse deckt der Tarif Einfach Besser beim Baustein Feuer deutlich mehr ab als der Standard: von Rauch, Ruß und Verpuffung über Seng- und Schmorschäden bis zu Überspannungsschäden durch Blitz, Fahrzeuganprall, Nutzwärmeschäden, Explosionen durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen und Überschallknall.
In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Besser folgendes für Feuer:
Rauch, Ruß, Verpuffung
In Erweiterung von § 2 VHB 2016 sind Schäden durch Rauch, Ruß und Verpuffung mitversichert. Nicht versichert sind Schäden, die durch dauernde Einwirkung des Rauches entstehen.
Seng- und Schmorschäden
Abweichend von § 2 Nr. 6 b) VHB 2016 leistet der Versicherer auch Entschädigung für Seng- und Schmorschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind.
Seng- oder Schmorschäden sind Schäden, die dadurch entstehen, dass versicherte Sachen einer Feuer- oder einer Hitzequelle ausgesetzt waren, ohne dass es an der beschädigten Stelle tatsächlich gebrannt hat.
Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss von Folgeschäden
In Erweiterung von § 2 Nr. 3 Satz 2 VHB 2016 leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden, die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.
Fahrzeuganprall
In Erweiterung von § 2 Nr. 1 d) VHB 2016 sind Schäden durch Anprall eines sonstigen Fahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung mitversichert.
Es besteht nur Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug nicht vom Versicherungsnehmer betrieben wurde.
Nutzwärmeschäden
In Ergänzung zu § 2 VHB 2016 sind auch Brandschäden mitversichert, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen
Zu § 2 VHB 2016 gilt: Mitversichert sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen.
Überschallknall
In Erweiterung von § 2 VHB 2016 sind Schäden durch Überschallknall mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Einfach Besser erweitert beim Baustein Feuer den Grundschutz der VHB 2016. Neben klassischen Brandschäden greift der Schutz auch bei Rauch, Ruß und Verpuffung, bei Sengen und Schmoren ohne offenes Feuer, bei durch Blitz verursachter Überspannung an Elektrogeräten, beim Anprall fremder Fahrzeuge, bei Schäden durch Nutzfeuer oder Nutzwärme, bei Explosionen durch alte Kriegskampfmittel sowie bei einem Überschallknall. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Seng- und Schmorschäden ohne Brand mitversichert?
Ja. Abweichend von § 2 Nr. 6 b) VHB 2016 leistet der Versicherer auch für Seng- und Schmorschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind – also wenn versicherte Sachen einer Feuer- oder Hitzequelle ausgesetzt waren, ohne dass es an der Stelle tatsächlich gebrannt hat.
Sind Rauchschäden immer versichert?
Schäden durch Rauch, Ruß und Verpuffung sind mitversichert. Nicht versichert sind jedoch Schäden, die durch dauernde Einwirkung des Rauches entstehen.
Wann greift der Schutz bei Fahrzeuganprall?
Schäden durch Anprall eines sonstigen Fahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung sind mitversichert. Versicherungsschutz besteht nur, wenn das Fahrzeug nicht vom Versicherungsnehmer betrieben wurde.
Sind Blitz-Überspannungsschäden an Elektrogeräten abgedeckt?
Ja. Der Versicherer leistet für Schäden an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität.
Sind Explosionen durch alte Kampfmittel versichert?
Ja. Mitversichert sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen. Ebenso mitversichert sind Schäden durch Überschallknall.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025