In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse regelt der Tarif Einfach Besser, welche Orte über die Wohnung hinaus zum Versicherungsort zählen: von Sachen in Bankschließfächern über die erweiterte Außenversicherung bis zu Garagen am Wohnort, gewerblich genutzten Räumen und der vermieteten Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus – jeweils mit klaren Grenzen und Voraussetzungen.
Sachen in Bankschließfächern
Versicherte Sachen in Bankschließfächern, die sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden, sind bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme gegen die versicherten Gefahren mitversichert. Diese Deckung besteht subsidiär zu einem Schadenersatzanspruch gegenüber der verwahrenden Bank.
Erweiterte Außenversicherung
- Abweichend von § 7 Nr. 1 VHB 2016 gelten Zeiträume von mehr als 12 Monaten als nicht vorübergehend.
- In Abänderung von § 7 Nr. 6 a) VHB 2016 ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 100 Prozent der Versicherungssumme begrenzt.
Gewerblich genutzte Räume
In Erweiterung zu § 6 Nr. 3 a) und 3 b) VHB 2016 gehören ausschließlich beruflich und gewerblich genutzte Räume zur Wohnung, auch wenn diese über einen weiteren oder separaten Eingang zu betreten sind. Voraussetzung ist, dass sich die Räume auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Die Entschädigung für versicherte Sachen in diesen Räumen ist begrenzt auf 20.000 EUR.
Garagen am Wohnort
In Erweiterung von § 6 Nr. 3 b) VHB 2016 werden auch privat genutzte Garagen dem Versicherungsort hinzugerechnet, soweit sich diese am Wohnort (politische Gemeinde) des Versicherungsnehmers befinden.
Sachen in vermieteter Einliegerwohnung
- In Erweiterung von § 6 Nr. 3 VHB 2016 gehört die vermietete Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus zum Versicherungsort. Die Wohnfläche der Einliegerwohnung ist bei der Berechnung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen.
- Versicherte Sachen innerhalb der Einliegerwohnung sind explizit im Versicherungsschein zu nennen.
- Kein Versicherungsschutz besteht für Hausrat von Mietern und Untermietern gemäß § 6 Nr. 4 e) VHB 2016, sowie für fremdes Eigentum gemäß § 6 Nr. 2 cd) VHB 2016 in der Einliegerwohnung.
- Wertsachen gemäß § 13 Nr. 1 a) und Hotelkosten gemäß § 8 Nr. 3 VHB 2016 und B1.14.2 sind nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz endet nicht an der Wohnungstür: Auch Sachen im Bankschließfach, in privat genutzten Garagen am Wohnort, in beruflich oder gewerblich genutzten Räumen auf dem Grundstück sowie in einer vermieteten Einliegerwohnung können zum Versicherungsort zählen. Für einige dieser Orte gelten eigene Höchstgrenzen und Voraussetzungen, und in bestimmten Fällen sind einzelne Sachen ausdrücklich ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Sachen in einem Bankschließfach mitversichert?
Ja. Versicherte Sachen in Bankschließfächern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme gegen die versicherten Gefahren mitversichert. Die Deckung besteht subsidiär zu einem Schadenersatzanspruch gegenüber der verwahrenden Bank.
Gehört meine Garage zum Versicherungsort?
Privat genutzte Garagen werden dem Versicherungsort hinzugerechnet, soweit sie sich am Wohnort (politische Gemeinde) des Versicherungsnehmers befinden.
Bis zu welchem Betrag sind gewerblich genutzte Räume abgesichert?
Ausschließlich beruflich und gewerblich genutzte Räume gehören zur Wohnung, auch bei separatem Eingang, sofern sie sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Die Entschädigung für versicherte Sachen in diesen Räumen ist auf 20.000 EUR begrenzt.
Ist eine vermietete Einliegerwohnung mitversichert?
Die vermietete Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus gehört zum Versicherungsort; ihre Wohnfläche wird bei der Berechnung der Wohnfläche nicht berücksichtigt. Versicherte Sachen innerhalb der Einliegerwohnung müssen explizit im Versicherungsschein genannt werden.
Was ist in der Einliegerwohnung nicht versichert?
Kein Versicherungsschutz besteht für Hausrat von Mietern und Untermietern sowie für fremdes Eigentum in der Einliegerwohnung. Ebenfalls nicht versichert sind Wertsachen und Hotelkosten gemäß den genannten Bedingungen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025